Umfrage bei den Landtags-Parteien zur Landtagswahl am 26. März 2006

Der Landesverband der Freien Wähler hat im Januar 2006 eine Umfrage bei den im Landtag vertretenen Parteien zur Landtagswahl durchgeführt.

Nachfolgend werden die gestellten Fragen und die Antworten der Parteien (in alphabethischer Reihenfolge) dargestellt:

1. Die Föderalismus – Reform ist in den letzten Wochen zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden. Die gesetzgeberische Umsetzung wird vorbereitet. Die Freien Wähler fordern, dass auch der kommunalen Ebene eigene Rechte eingeräumt werden. Dazu gehört als erstes, dass bei der Übertragung von Aufgaben die Finanzierung mit geregelt werden muss.

Welche Regelungen zur Sicherung des Anspruchs der Gemeinden auf Finanzmittel für übertragene Aufgaben würden Sie einführen ?

CDU:
Die Ergebnisse der Föderalismus-Reform, die in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD festgehalten sind, bringen für die Kommunen gerade in finanzieller Hinsicht entscheidende Verbesserungen. So werden künftig Aufgabenübertragungen des Bundes auf die Kommunen ausgeschlossen sein (Art. 84 I Satz 5 neu GG). Neue Aufgaben können den Kommunen – auch in Umsetzung von Bundesrecht – nur vom Land übertragen werden. Dann gilt aber die landesverfassungsrechtliche Konnexitätsklausel des Artikels 71 Abs. 3 Landesverfassung, welche die Kommunen umfassend schützt.

FDP:
Wir werden auch zukünftig den Stil fairer Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in allen Bereichen pflegen. Das muss insbesondere bei den Fragen der Finanzbeziehungen von Land und Kommunen gelten. Bei aller Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung gilt: Eine Haushaltskonsolidierung des Landes zu Lasten der Kommunen darf es nicht geben. Die heutige Aufteilung des Nettosteueraufkommens – also des Steueraufkommens nach allen Verteilungssystemen – mit einem etwa 42%igen Anteil der Kommunen ist fair. Dies aufrechtzuerhalten ist Leitlinie unseres Handelns.

Wir wollen das Konnexitätsprinzip (das Prinzip „wer bestellt, zahlt“) im Verhältnis der Kommunen zu Bund und Land besser zum Tragen bringen. Im Rahmen der Föderalismusreform ist sicherzustellen, dass durch Bundesgesetze der kommunalen Ebene keine Aufgaben übertragen werden dürfen; nach dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens soll in den Artikeln 84 und 85 GG die Vorschrift verankert werden, dass durch Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden dürfen. Ferner streben wir an, das in der Landesverfassung enthaltene Konnexitätsprinzip (Artikel 71 Abs. 3) nach bayerischem Vorbild zu verschärfen. Die Formulierung würde dann lauten: „Überträgt der Staat den Gemeinden Aufgaben, verpflichtet er sie zur Erfüllung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis oder stellt er besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu stellen. Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zuschaffen.“ Ergänzend sollte auch das Konsultationsverfahren zwischen dem Land und der kommunalen Ebene verbessert werden.

Grüne:
Wir setzen uns für ein Konsultationsverfahren Land-Kommunen nach österreichischem Vorbild ein, bei dem die Kommunen nicht nur ein Mitsprache- sondern auch ein Mitentscheidungsrecht haben bezüglich der Kostenübernahme bei übertragenen Aufgaben haben. Das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung muss zu einer Konnexitätspraxis ausgebaut werden – dies gelingt nur, wenn das Prinzip „Wer bestellt bezahlt“ auch in der Verwaltungspraxis umsetzbar wird.

SPD:
Die von der Föderalismusreform-Kommission vereinbarte Änderung der bundesstaatlichen Ordnung sieht vor, dass künftig durch Bundesgesetze den Kommunen keine Aufgaben mehr übertragen werden dürfen. Die SPD Baden-Württemberg unterstützt dieses Vorhaben. Wir gehen davon aus, dass diese im Koalitionsvertrag für die Bundesregierung festgelegte Reform auch eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat erhält und danach in Kraft treten kann.

Im Verhältnis von Land und Kommunen ist in der baden-württembergischen Landesverfassung zwar das Konnexitätsprinzip festgeschrieben. In der Praxis zeigt sich aber, dass diese Regelung zur Sicherung der kommunalen Finanzinteressen nicht ausreicht. Die bisherige Konnexitätsregelung wird von der Landesregierung zu Lasten der Kommunen in der Weise ausgelegt, dass darunter zwar neue Aufgaben, nicht aber die Ausweitung oder finanzwirksame Veränderung der bisherigen Aufgaben verstanden werden.

Die Konnexitätsregelung sollte eigentlich sicherstellen, dass sämtliche finanzielle Folgekosten durch Mehranforderungen vom Land auch vom Land abzudecken sind. Die SPD unterstützt deshalb den Vorschlag des Gemeindetags, durch eine Neuformulierung von Art. 71 Abs. 3 Landesverfassung klar zu stellen: Auch die Änderung bereits bestehender Aufgaben muss dazu führen, dass das Land die Mehrkosten der Kommunen tragen muss.

Dazu muss das konkrete Umsetzungsverfahren zur Feststellung der Mehrkosten verändert werden. Hierzu sollte in Baden-Württemberg ein spezielles Konsultationsverfahren zur Umsetzung der Konnexitätsregelung eingerichtet werden, das sich an den Neuregelungen in Bayern orientieren könnte. Im bayerischen Konsultationsverfahren ist eine verbindliche Beteiligung der kommunalen Landesverbände bereits bei der Aufstellung des Mehrlastenausgleichs für die auf die Kommunen übertragenen Aufgaben vorgeschrieben.

Aber auch eine solche verbesserte Konnexitätsregelung reicht zur Sicherung der kommunalen Finanzinteressen nicht aus. Allein im laufenden Doppelhaushalt des Landes für die Jahre 2005 und 2006 hat die Landesregierung außerhalb des Regelungsbereichs des Konnexitätsprinzips bei der allgemeinen Finanzausstattung der Kommunen pro Jahr 350 Mio. € im kommunalen Finanzausgleich gekürzt. Deshalb ist zur Wahrung der Finanzinteressen der Kommunen neben einer Verbesserung der Konnexitätsregelung auch eine kommunalfreundliche Einstellung bei der Mehrheit des Gesetzgebers im Landtag notwendig.

2. Die zahllosen Mischfinanzierungsregeln zwischen Bund, Ländern und Gemeinden müssen entflochten werden. Jeder staatlichen Ebene sollten eigene Verantwortungsbereiche zugewiesen werden. Dafür muss jede Ebene eigene sichere Einnahmequellen erhalten.

Wie sehen Ihre Vorstellungen zum Abbau von Mischfinanzierungsregeln aus ?

CDU:
Die CDU-geführte Landesregierung hat sich in der Föderalismuskommission mit Nachdruck dafür eingesetzt, Mischfinanzierungen in Form von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen des Bundes aufzulösen. Unser Ziel war es, die Transparenz staatlichen Handelns zu verbessern und politische Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen.

Außerdem tragen Mischfinanzierungen Bürokratisierungs- und Versteinerungstendenzen in sich, die angesichts der sich rasch verändernden wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen kontraproduktiv sind. Es ist auch dem Einsatz der CDU-geführten Landesregierung zu verdanken, dass in der Föderalismusreform von den Gemeinschaftsaufgaben der Hochschulbau und die Bildungsplanung, von den Finanzhilfen die Gemeindeverkehrsfinanzierung und der soziale Wohnungsbau abgeschafft werden konnten.

Aufgaben- und Einnahmenverantwortung müssen stärker korrespondieren. Wer Ausgaben verantwortet, muss auch Verantwortung für deren Deckung durch Einnahmen übernehmen können. Die CDU-geführte Landesregierung setzt sich insbesondere im Hinblick auf die zweite Stufe der Föderalismusreform, die im Jahr 2006 in Angriff genommen werden soll, dafür ein, dass die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite verbessert wird. Dies gilt für die Länder; dies gilt aber auch für die Kommunen.

Eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer ist nur möglich, wenn den Kommunen gleichwertiger Ersatz geboten wird; notwendig ist deshalb ein Gesamtkonzept zur Reform der Unternehmensbesteuerung, das auch die Einnahmehoheit der Kommunen berücksichtigt.

FDP:
Grundsätzlich wollen wir das Instrument der Mischfinanzierung auf den Prüfstand stellen und Mischfinanzierungen zu Gunsten einer Regelung im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften zurückführen. Wo immer das Land auf eine Politik des „goldenen Zügels“ verzichtet, stärkt es zugleich die eigenständige Entscheidungsfindung und Prioritätensetzung der kommunalen Selbstverwaltung. So halten wir es zum Beispiel für erforderlich, im Bereich von Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich am Ende der Erprobungsphase der jetzt vereinbarten Projekte zu einer klaren Entflechtung der Aufgaben- und Finanzverantwortung zwischen dem Land und den Kommunen zu kommen, die sich am Übergang in die Schule festmachen ließe. Ein finanzieller Ausgleichsbedarf ließe sich auch hier über den allgemeinen Finanzausgleich abwickeln.

Grüne:
Eine wirksame Entflechtung von Finanzen und Aufgaben kann nur im Rahmen einer Reform einer Gemeindefinanzreform erfolgen. Grundprinzip bei einer Entflechtung sollte sein, dass vom Land übertragene (Pflicht-) Aufgaben voll vom Land durch Zuweisungen finanziert werden; freiwillige Aufgaben sind von der Gemeinde durch entsprechende Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern sowie der Gebühren zu finanzieren. Horizontale und vertikale Finanzverantwortung sind zu entkoppeln.

SPD:
Die vorgesehene Reform des Föderalismus sieht zwischen Bund und Ländern einen deutlichen Abbau bei Mischfinanzierungen vor: Die Bund-Länder-Mischfinanzierung bei der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau entfällt und die bisherigen Finanzhilfen des Bundes für die Länder bei der Gemeindeverkehrsfinanzierung und der Wohnraumförderung gehen direkt in die Verantwortung der Länder über. Über den Hebesatz zur Grunderwerbsteuer können die Länder künftig jeweils eigenständig bestimmen.

Die SPD Baden-Württemberg hat sich in der Reformkommission für noch weitergehende Entflechtungen eingesetzt und eine grundlegende Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gefordert. Dazu gehört auch die Abschaffung der bis jetzt noch verbliebenen Gemeinschaftsaufgaben Agrarstruktur und Küstenschutz sowie der regionalen Wirtschaftsstruktur. Wichtiger noch für eine wirkungsvolle Entflechtung ist die Stärkung der Finanzautonomie der Länder im Steuerbereich durch mehr eigenständigen Gestaltungsspielraum zumindest bei den Steuern, deren Aufkommen allein den Ländern zukommt. In einer zweiten Reformphase sollen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern noch in dieser Legislaturperiode der Bundesregierung grundsätzlich neu geregelt werden. Die SPD Baden-Württemberg wird sich auch in dieser zweiten Reformrunde zur Modernisierung des Föderalismus für mehr eigenständigen Gestaltungsspielraum der Bundesländer einsetzen.

Im Bereich der Mischfinanzierung zwischen Land und Kommunen hat sich die Landesregierung in den letzten Jahren schrittweise aus vielen Mitfinanzierungen zurückgezogen, ohne die eingesparten Mittel den Kommunen zu übertragen. Die Liste reicht hier von der Schulsozialarbeit über Weiterbildung, die ambulante Altenbetreuung, die Suchthilfe bis zur Frauenförderung, um nur einige Beispiele zu nennen. Wenn sich das Land mit Verweis auf die kommunale Daseinsvorsorge aus diesen Bereichen zunehmend zurückzieht, ist es aber unverzichtbar, dass die entsprechenden Finanzmittel übertragen werden.

Bei der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs setzt sich die SPD grundsätzlich dafür ein, dass die ungebundene Finanzausgleichsmasse A nicht zunehmend durch den „goldenen Zügel“ von Zweckbindungen ausgehöhlt wird. Deshalb bevorzugen wir generell auch den Grundsatz von Pauschalförderungen gegenüber Projektförderungen.

3. Gemeindefinanzreform. Die Städte und Gemeinden sind seit mehreren Jahren nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zu finanzieren. Das führt zu Investitionszurückhaltung und Bauunterhaltsstau. Die Ende 2003 fallen gelassene Gemeindefinanzreform muss wieder aufgegriffen werden. Die Gewerbesteuer ist durch zahlreiche Änderungen in den früheren Jahren für die Städte und Gemeinden zur unkalkulierbaren Größe geworden.

Welche Änderungen wollen Sie vornehmen, um den Gemeinden wieder eine sichere Einnahmequelle mit eigenem Hebesatzrecht zu verschaffen ? Wann wird aus Ihrer Sicht eine Gemeindefinanzreform durchgeführt ?

CDU:
Die Städte und Gemeinden sind seit mehreren Jahren nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zu finanzieren. Das führt zu Investitionszurückhaltung und Bauunterhaltsstau. Die Ende 2003 fallen gelassene Gemeindefinanzreform muss nach Ansicht der CDU Baden-Württemberg wieder aufgegriffen werden. Die Gewerbesteuer ist durch zahlreiche Änderungen in den frühen Jahren für die Städte und Gemeinden zur unkalkulierbaren Größe geworden.

Die CDU Baden-Württemberg ist sich der schwierigen Haushaltslage der Kommunen bewusst und sieht in der Sicherung und Verstetigung der Finanzkraft der Kommunen ein wesentliches Ziel der anstehenden Gemeindefinanzreform.

Über die Fortentwicklung der Gewerbesteuer wird entsprechend der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD vom 18. November 2005 im Zusammenhang mit der Reform der Unternehmensbesteuerung entschieden werden. Soweit die Ergebnisse bislang bekannt sind, bietet nach unserer Einschätzung das 4-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft die Grundlage dafür, in einem tragfähigen Kompromiss die Bedürfnisse der Kommunen nach einem stetigen Steueraufkommen und die Erwartungen der Wirtschaft an eine Steuervereinfachung einander anzugleichen.

FDP:
Wir treten unverändert ein für eine aufkommensneutral ausgestaltete große Gemeindefinanzreform, die die Gewerbesteuer abschafft und den Kommunen stattdessen einen 12%igen Anteil an der Umsatzsteuer und ein eigenes Hebesatzrecht auf die zuvor um den kommunalen Anteil gesenkte Einkommen- und Körperschaftsteuer gewährt. Dies bewirkt eine höhere Stabilität der Einnahmen der Kommunen, als sie die konjunkturanfällige Gewerbesteuer leisten kann. Das eigenständige kommunale Hebesatzrecht auf Steuern, die sämtliche Bürger und die Wirtschaft betreffen wird, trägt darüber hinaus zu einer größeren Bürgernähe in der kommunalen Entscheidungsfindung bei.

Grüne:
Auf der politischen Tagesordnung bleibt das Thema einer Gemeindefinanzreform, die den Gemeinden ausreichende Einnahmen ohne extreme konjunkturelle Schwankungen garantieren soll, aber dennoch das „Band“ zwischen der Gemeinde und der örtlichen Wirtschaft aufrecht erhält. Diese finanzpolitische Debatte, die seit langem geführt wird (Gutachten des Bundesfinanzministeriums von 1978!), ist seither unter keiner Bundesregierung zu einem tragfähigen Ergebnis gekommen. Es gibt zwar immer wieder Rufe nach der völligen Abschaffung der Gewerbesteuer; es gibt aber kein neues Gesamtmodell für die Gemeindefinanzen. Vor einiger Zeit hat die arbeitgebernahe „Stiftung Marktwirtschaft“ ein Vier-Säulen-Modell vorgelegt, das vom gedanklichen Ansatz her durchaus diskussionswürdig ist. Unsere Meinungsbildung zum Modell der Stiftung Marktwirtschaft muss allerdings offen bleiben, solange nur die Struktur, nicht aber die Parameter des Modells bekannt sind.

Eine Abschaffung der Gewerbesteuer ohne sicheren, tragfähigen Ersatz lehnen wir ab.

SPD:
Die SPD Baden-Württemberg geht davon aus, dass in dieser Legislaturperiode der Bundesregierung eine Gemeindefinanzreform durchgesetzt werden kann. Ziel ist die Verstetigung der Einnahmen und die Stärkung der Eigenständigkeit der Kommunen. In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist festgehalten, dass die Gewerbesteuer zu einer wirtschaftskraftbezogenen kommunalen Unternehmensbesteuerung mit Hebesatzrecht fortentwickelt werden soll. Die Grundsteuer soll auf Basis der Vorarbeiten von Bayern und Rheinland-Pfalz neu geregelt werden.

Eine grundlegende Reform der Gemeindefinanzen sollte nach unserer Auffassung dabei insbesondere drei Neuregelungen beinhalten: Zum einen sollte der Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer durch ein kommunales Hebesatzrecht in einer gewissen Bandbreite modifiziert werden. Zweitens sollte die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Unternehmenssteuer unter Einschluss der Freiberufler weiter entwickelt werden mit einem Hebesatzrecht der Gemeinden. Die Bemessungsrundlage dieser kommunalen Unternehmenssteuer sollte sich an der Wertschöpfung orientieren. Drittens sollte die Grundsteuer nach dem gemeinsamen Vorschlag von Bayern und Rheinland-Pfalz durch die Aufnahme von aktualisierten Grundstückswerten und pauschalierten Gebäudewerten modernisiert werden.

4. Die rechtlichen Vorgaben für die kommunalpolitische Arbeit müssen zurückgefahren werden. Der Spielraum für die kommunale Eigenverantwortung muss wieder vergrößert werden. Außerdem muss eine Differenzierung ermöglicht werden. Die Ausführungsregeln dürfen nicht von der Großstadt bis zum Dorf dieselben sein.

Welche Absichten bestehen bei Ihnen, den Entscheidungsspielraum für die kommunalpolitische Arbeit auszudehnen ?

CDU:
Die CDU Baden-Württemberg sieht Bürokratieabbau, Deregulierung und Aufgabenabbau als Daueraufgabe an. Dies wird durch die im Juli 2004 erfolgte Bestellung von Herrn Staatssekretär Böhmler als Ombudsmann unterstrichen.

Die CDU-geführte Landesregierung hat in mehreren Tranchen zahlreiche Vorschläge aufgegriffen, die (auch) die Kommunen entlasten und ihnen mehr Freiraum geben sollen. Die Tranchen 2 und 3 enthalten jeweils ein „Kommunales Entlastungspaket“. Oberstes Ziel ist die Rückführung oder Vermeidung neuer Leistungsstandards sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

Zu erinnern ist aber auch daran, dass die Kommunen selbst belastende Standards auf den Prüfstand stellen und neue Formen der Aufgabenerledigung erproben können. Das im Zuge des Verwaltungsstrukturreformgesetzes verabschiedete Standard-Befreiungsgesetz gibt ihnen hierzu die Möglichkeit. Notwendig ist ein Antrag beim Regierungspräsidium. Damit sind flexible Lösungen auch im Einzelfall möglich.

FDP:
„Mehr Freiheit für die Kommunen“ war und ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung unter Beteiligung der FDP/DVP. Denn die Kommunen wissen am besten, wie Aufgaben vor Ort im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger optimal erledigt werden können. Gesetze und Vorschriften engen die kommunalen Handlungsspielräume ein. Zum Abbau kommunalbelastender Standards wurde ein Standardbefreiungsgesetz erarbeitet; Kernstück ist eine Experimentierklausel, mit der den Kommunen auf Antrag die Möglichkeit eröffnet wird, zur Erprobung neuer Formen der Aufgabenerledigung von kommunalbelastenden Standards in Gesetzen und Rechtsverordnungen abzuweichen, wenn die grundsätzliche Erfüllung des Gesetzesauftrags sichergestellt bleibt. Bedauerlicherweise wurde die Experimentierklausel aber nicht in dem erwünschten Ausmaß genutzt; so hat im ersten Jahr seit Inkrafttreten keine einzige Gemeinde im Land von ihrem Recht Gebrauch gemacht, von kommunalbelastenden Standards abzuweichen.

Unabhängig davon wäre es nach unserer Auffassung ein erheblicher Gewinn für die kommunale Selbstverwaltung, wenn Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung grundsätzlich in kommunale Aufgaben ohne Fachaufsicht umgewandelt würden.

Grüne:
Wir stehen seit Jahren für eine Verwaltungsreform mit einer umfassenden Aufgabenkritik; dabei sollte das Subsidiaritätsprinzip gelten, das die Entscheidungsbefugnisse möglichst bürgernah lokalisiert. Daneben muss mit einem Abbau von Verwaltungsvorschriften für mehr Entscheidungsfreiheit und weniger Bürokratie gesorgt werden.

SPD:
Im Rahmen des Verwaltungsstrukturreformgesetzes wurde auf Wunsch der Kommunen das Standardbefreiungsgesetz verabschiedet, das den Kommunen ermöglicht, von kommunalbelastenden Standards abzuweichen.

Nach Auskunft des Innenministeriums haben die Gemeinden seit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2005 bis zum 1. Juli 2005 keinen Befreiungsantrag nach § 2 Abs. 1 Standardbefreiungsgesetz gestellt (Landtagsdrucksache 13/4471).

Die SPD ist gerne bereit, jeden Vorschlag aus der kommunalen Praxis zum Abbau von rechtlichen Vorgaben aufzugreifen und zu prüfen.

5. Der Abbau von Normen und Standards muss ein ständiges politisches Arbeitsfeld werden sowohl für die Verwaltung, als auch für die Politik und die Justiz. In die Arbeitskreise und Normenausschüsse müssen Finanzfachleute der betroffenen Bereiche einbezogen werden. Sie müssen mit einem Veto-Recht ausgestattet werden.

Welche Maßnahmen werden Sie künftig ergreifen, um der Ausdehnung der Normen und Standards Einhalt zu gebieten ?

CDU:
Deregulierung mit dem Ziel des Bürokratieabbaus ist seit langem ein fester Bestandteil der Verwaltungsreformpolitik der CDU. Aufgrund der verschiedenen Rechtsbereinigungsgesetze 1980, 1994 und 1995 konnte die Anzahl der Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) um mehr als 36% reduziert werden. Mit der „Deregulierungsaktion 2000“ hat die CDU-geführte Landesregierung die Zahl der veröffentlichten Verwaltungsvorschriften von 1999 bis 2004 um 50% reduziert, also halbiert.

So konnte der Bestand an Vorschriften ziemlich „ausgemistet“ werden. Aber auch den Erlass neuer Vorschriften erschweren wir. Die CDU-geführte Landesregierung hat Ende 2004 eine neue Vorschriftenanordnung beschlossen, die auf eine dauerhafte Begrenzung des Vorschriftenbestandes und der Regelungsdichte des Landes zielt. Sie fasst bewährte Elemente der Normenprüfung zu einem umfassenden Vorschriftencontrolling mit überwiegend präventiver Wirkung zusammen. In dieser seit 1. Januar 2005 gültigen Vorschriftenanordnung sind strengere Befristungsregelungen für Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehen.

Ein wichtiges Element der Anordnung ist unserer Auffassung nach auch der „Vorschriften-TÜV“. Dazu werden alle Entwürfe von Verwaltungsvorschriften und innerdienstlichen Anordnungen einer ressortinternen Gegenprüfung durch eine außerhalb der Fachverwaltung angesiedelte Stelle unterzogen. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht nur fachliche, sondern auch die Gesichtspunkte zu Bürokratieabbau und Deregulierung berücksichtigt werden.

FDP:
Das FDP-geführte Wirtschaftsministerium war mit seinem 1997 eingerichteten „Bürokratiekosten-TÜV“ Erfinder und indirekt Vorbild der erfolgreichen Entbürokratisierungsaktionen der Landesregierung. Die Zahl der Verwaltungsvorschriften wurde halbiert. Erforderlich sind in der Zukunft vor allem eine systematische Aufgabenkritik und ein konsequenter Aufgabenabbau. Dabei darf kein Regelungsbereich von vornherein der Überprüfung entzogen werden.

Mit der Homepage http://www.wirmachenseinfacher.de wird die Landesvorsitzende und Entbürokratisierungsbeauftragte der FDP, Birgit Homburger MdB, auch weiterhin Anregungen aus der Bevölkerung aufnehmen, welche Normen abgeschafft werden sollten und diese Vorschläge zielstrebig umsetzen.

Die FDP/DVP fordert, Gesetze grundsätzlich danach zu überprüfen, ob sie befristet und mit einem Verfallsdatum versehen werden können. Dadurch wird eine Umkehr der Beweislast erreicht: Es muss grundsätzlich nicht mehr derjenige, der eine Norm für überflüssig hält, den Beweis dafür erbringen. Vielmehr muss derjenige, der für den Fortbestand einer Vorschrift eintritt, die Gründe dafür darlegen. Normen ohne Befristung sind nach 5 Jahren dahingehend zu überprüfen, ob ihr Fortbestand notwendig ist. Für bereits existierende Normen sind Maßnahmen zur Rechtsbereinigung zu ergreifen. Nicht mehr erforderliche Gesetze sind aufzuheben. Darüber hinaus ist die Gesetzesfolgenabschätzung auf alle Bereiche der Gesetzgebung auszuweiten. In dem Bürokratiekosten-TÜV sind die Belastungen, Kosten und Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen deutlich auszuweisen. Die FDP/DVP fordert darüber hinaus eine Verkürzung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Genehmigungsverfahren sind auf ein Anzeigeverfahren umzustellen. Erteilt eine Behörde einem Antrag innerhalb einer gewissen Frist keinen Bescheid, gilt der Antrag als genehmigt.

Von einem Veto-Recht der Finanzfachleute halten wir in diesem Zusammenhang wenig, da auch andere fachlich zuständige Personen für sich ebenso ein Veto-Recht einfordern könnten.

Grüne:
Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Verwaltung und bei den Verwaltungsprozessen einerseits und Befristung und Evaluierung von Normen und Standards andererseits mit dem Mut, alte Zöpfe abzuschneiden, wenn sie sich nicht bewährt haben.

SPD:
Siehe Antwort zu 4.

6. Die Sozialausgaben sind in den kommunalen Haushalten gestiegen wie keine anderen Ausgaben. Die Sozialgesetze sind so zu ändern, dass Sozialleistungen nur Bedürftigen zufließen. Alle Sozialgesetze sollten nach diesem Grundsatz überprüft werden.

Welche sozialen Leistungen würden Sie künftig einschränken ?

CDU:
Je schwieriger die Situation der öffentlichen Haushalte ist, desto mehr kommt es nach Auffassung der CDU Baden-Württemberg auf die Zielgenauigkeit und Treffsicherheit der Sozialleistungen an. Damit der Staat seiner Fürsorgepflicht für die Schwächeren in unserer Gesellschaft nachkommen kann, muss er – insbesondere bei begrenzten Mitteln – alles dafür tun, dass tatsächlich nur diejenigen Unterstützung bekommen, die sich selbst nicht helfen können. Insofern ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt für Sozialleistungen das eigene Einkommen eines Bedürftigen. Das heißt, dass zunächst die sozialen Leistungen eingeschränkt werden sollten, die einkommensunabhängig gewährt werden.

FDP:
Die FDP/DVP hat Sorge dafür getragen, dass in Baden-Württemberg – mit Ausnahme des Landesblindengeldes – alle Sozialleistungen nach Bedürftigkeit vergeben werden.

Die kommunalen Zahlungsverpflichtungen im Sozialbereich ergeben sich grundsätzlich aus Bundesrecht. Die demographische Entwicklung gilt erfreulicherweise auch für Menschen mit Behinderungen. Die damit verbundenen steigenden Kosten überfordern die kommunalen Sozialetats – die Eingliederungshilfe steigt überproportional an. Wir fordern deshalb seit langem ein Bundesleistungsgesetz im Sinne einer Behindertenrente bzw. eines Teilhabegeldes, das selbstverständlich aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren ist.

Grüne:
In der Sozialpolitik ist die Spannung zwischen knappen Haushalten und wachsenden Aufgaben besonders groß. Mit den Sozialreformen der rot-grünen Regierung- nicht zuletzt der Agenda 2010 – sind wesentliche Schritte eingeleitet worden mit einem Ziel: durch Veränderungen den Sozialstaat zu erhalten. Diese Reformen haben für die Kommunen deutliche Entlastungen gebracht. Im Bereich der Eingliederungshilfe sind die Kosten für die Stadt- und Landkreise aufgrund des demographischen Wandels hingegen gestiegen und werden dies auch in Zukunft tun. Die GRÜNEN treten daher für ein Bundesleistungsgesetz ein, um diese Steigerungen auffangen zu können. Generell geht es für uns im Sozialbereich nicht um Kürzungen mit der Rasenmäher-Methode, sondern um einen zukunftsgerichteten Umbau der sozialen Sicherungssysteme. So tatsächlich einzelne Sozialleistungen auf den Prüfstand gestellt werden, geschieht dies mit einem kritischen Blick darauf, ob sie tatsächlich bedürfnisorientiert bzw. einkommensabhängig sind oder ob sie den gewünschten steuerungspolitischen Effekt erzielen. Ein Beispiel dafür ist die Investitionskostenförderung des Landes bei den Pflegeheimen, die wir zugunsten persönlicher Budgets einkommensabhängig umwidmen wollen.

SPD:
Unser Sozialsystem wurde in den letzten Jahren grundlegend reformiert und an veränderte gesellschaftliche, wirtschaftliche und demografische Rahmenbedingungen angepasst. Dieser Prozess muss auch in Zukunft fortgeführt werden. Vor diesem Hintergrund kann es nicht um eine pauschale Kürzung von sozialen Leistungen gehen. Es muss vielmehr stets aufs Neue geprüft werden, wie soziale Leistungen zielgerichtet und den jeweiligen Problemen angemessen ausgestaltet werden können.

7. Die Betreuung von Kindern im Vorschulalter und in der Schule ist gemeinsames Ziel von Land und Kommunen. Da die Verhältnisse an den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich sind, sollte den Schul- und Kindergartenträgern ein breiter Spielraum in der Erledigung der Aufgabe eingeräumt werden. Wie sehen Sie das?

Treten Sie für eine dauerhafte Mitfinanzierung seitens des Landes ein?

CDU:
Am 4. November 2005 haben Ministerpräsident Günther H. Oettinger und die drei Präsidenten der Kommunalen Landesverbände eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, in der es darum geht, die Bildungs- und Betreuungssystem im Sinne der Bedürfnisse der Familien weiterzuentwickeln. Diese Vereinbarung ist eine verlässliche Grundlage für Land und Kommunen; sie schafft Klarheit bezüglich der inhaltlichen Zielsetzungen und auch bezüglich der Finanzierung der Bildungs- und Betreuungsangebote im vorschulischen und im schulischen Bereich.

Selbstverständlich spielen die Verhältnisse an den einzelnen Einrichtungen eine entscheidende Rolle. So werden beispielsweise an den Kindertageseinrichtungen im Land in vier Etappen – beginnend ab dem Jahr 2006 – pädagogische Programme zur Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf erprobt (Projekt „Schulreifes Kind“). Unterschiedliche Modelle bieten die Möglichkeit, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und das für jede Tageseinrichtung passendste Angebot zu identifizieren. Im Endausbau stellt das Land für das Projekt „Schulreifes Kind“ bis zu 45 Millionen Euro zur Verfügung. Die Unterstützung des Landes kann in Form von Lehrerwochenstunden in Anspruch genommen werden oder in Form von Zuschüssen zu gezielten Fördermaßnahmen, die den Tageseinrichtungen auch als Budget zur Verfügung stehen können.

Auch die ganztägigen Betreuungsangebote an den Schulen im Land werden schulspezifisch ausgestaltet. Eine Rahmenvereinbarung wird das Grundgerüst der Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Partnern darstellen. Die konkreten Angebote der einzelnen Schulen sollen dann individuell zwischen Schule, Kommune und interessierten außerschulischen Partnern abgestimmt und organisiert werden. Das Land stellt für das Projekt „Jugendbegleiter“ im Endausbau insgesamt bis zu 40 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Landesmittel fließen jeweils vor Ort in ein Schulbudget, das von den Kommunen verwaltet wird. Eine Aufstockung des Schulbudgets durch kommunale Gelder ist seitens des Landes erwünscht. Erste Projekte werden bereits im Februar 2006 starten. Darüber hinaus ist ein stufenweiser Ausbau der Angebote vorgesehen.

Da die Projekte „Schulreifes Kind“ und „Jugendbegleiter“ zunächst erprobt werden, haben Land und Kommunen weiterhin vereinbart, rechtzeitig vor Abschluss der Erprobungsphase der Projekte aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse über die endgültige Gestaltung dieser Elemente des Bildungssystems zu entscheiden und zu prüfen, ob eine weitere Entflechtung der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung erfolgen soll.

FDP:
Die FDP/DVP stimmt dem voll und ganz zu. Wir plädieren für die weitest mögliche Eigenständigkeit der einzelnen Schulen und des einzelnen Kindergartens, was natürlich nicht heißt, dass nicht verbindliche Bildungsziele vorgegeben werden aber unterschiedliche Wege möglich sein müssen.

Treten Sie für eine dauerhafte Mitfinanzierung seitens des Landes ein?

Trotz grundsätzlich anderer Kostenzuordnung hat sich das Land bereits in der Vergangenheit auch an Betreuungskosten beteiligt – zum Beispiel durch die Förderung altersgemischter Kindergartengruppen, durch Mitfinanzierung von Hort und insbesondere Hort an der Schule, durch hälftige Beteiligung an den Betreuungskosten der Verlässlichen Grundschule. Entwicklungen sowohl im Bereich des Kindergartens (Stärkung des Bildungsauftrags) wie in dem der Schule (Ausbau neuer schulischer Ganztagsangebote neben den seitherigen, mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden ausgestatteten Ganztagsschulen) haben Überlegungen einer Neuordnung der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten gefördert (kommunale Zuständigkeit für den vorschulischen, Landeszuständigkeit für den schulischen Bereich). Im Grundsatz haben wir diesen Gedanken gutgeheißen. Auch wenn er sich jetzt noch nicht hat realisieren lassen, wollen wir daran festhalten (s. auch die Antwort zu Frage 2). Ungeachtet dessen aber begrüßen wir die nun zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden getroffene Vereinbarung über Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich, die neben einem gemeinsam von Land und Kommunen finanzierten Milliarden-Investitionsprogramm der Schulhausbauförderung die laufende Unterstützung durch das Land (bis zu 45 Mio. € jährlich) für die Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen sowie die Beteiligung des Landes (mit bis zu 40 Mio. € jährlich) an den Betreuungskosten der bereits angesprochenen neuen schulischen Ganztagsangebote vorsieht.

Aus Landesmitteln erhalten die Kindergärten jährlich die festgeschriebene Summe von 394 Mill. €. Bei sinkenden Kinderzahlen bedeutet dies effektiv eine Erhöhung der Mittel pro Kind. Im Rahmen des Programms „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ stellt das Land seit 2003 10 Mill. € für die Kleinkindbetreuung zur Verfügung. 7 Mill. davon für Kleinkindgruppen und 3. Mill. für Tagesmütter. Diese Mittel wollen wir auch in Zukunft investieren. Bei den Kosten für die Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß dem Orientierungsplan beteiligt sich das Land mit 50 %, was einer Summe von 10 Mill. € entspricht.

Wir wollen das Landeserziehungsgeld für die Finanzierung des qualitativen und quantitativen Ausbaus von Kinderbetreuungs- und Bildungsangeboten umschichten.

Grüne:
Wir sind der Ansicht, dass den Kindergärten ein breiter Spielraum eingeräumt werden muss. So treten wir für ein zusätzliches Bildungsbudget aus Landesmitteln für Kindergärten zur Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen ein, damit Einrichtungen eigenverantwortlich den Orientierungsplan und die notwendige Sprachförderung umsetzen können. Für einen durchschnittlichen Kindergarten ist aus unserer Sicht ein Bildungsbudget in Höhe von 14.000 € nötig. Insgesamt sind dies jährlich im Rahmen der fünfjährigen Implementierungszeit des Bildungs- und Orientierungsplans 10,2 Mio € , wovon 6 Mio € aus der Aufstockung der HSL-Mittel finanziert werden können.

SPD:
Die Bedeutung der Kinderbetreuung ist für die SPD eine enorm wichtige Frage. Die frühen Lebensjahre eines Kindes sind besonders entscheidend für den weiteren Lebens- und Bildungsweg, denn in der Zeit des Kindergartens und der Vorschule ist die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft am größten und sollte entsprechend genutzt und gefördert werden. Die Landesregierung tut zu wenig für die frühkindliche Bildung. Die SPD setzt sich deswegen verstärkt für einen staatlichen Bildungsauftrag für Kindergärten und Vorschulen, einer Sprachförderung vom ersten Kindergartenjahr an und für eine bessere Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher ein. Die SPD hat in ihrem 550-Mio-Euro-Programm für Wachstum und Beschäftigung in Baden-Württemberg allein 150 Millionen Euro für die Kleinkindbetreuung festgesetzt. Mit der Konnexitätsregelung (siehe Frage 1), die die SPD nachhaltig unterstützt und verbessern will, vertritt die SPD die Position, dass sämtliche finanzielle Folgekosten, die den Kommunen durch Mehranforderungen vom Land entstehen auch vom Land abzudecken sind. Wir sind der Meinung, dass das Land nicht noch mehr Kosten auf die Gemeinden abwälzen kann und sind für eine Mitfinanzierung des Landes bei der Betreuung von Kleinkindern.

Weiter steht die SPD für ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr und setzt sich darüber hinaus langfristig für die komplette Gebührenfreiheit in Kindergärten ein.

8. Die Freien Wähler haben die Durchführung der Neuorganisation der staatlichen Verwaltung im Jahr 2004 unterstützt. Die Ergebnisse der Änderungen sollen eine Effizienzrendite ergeben, die zugunsten oder zu lasten der Kreise und Gemeinden geht.

Wie sehen Sie aus heutiger Sicht, die Ergebnisse dieser Neuorganisation, und wo wollen Sie Änderungen vornehmen ? Planen Sie weitere Schritte zur Verschlankung der staatlichen Verwaltung und welche ?

CDU:
Das Verwaltungsstrukturreformgesetz hat sich bislang bewährt und die Umsetzung der Reform seit 1. Januar des letzten Jahres ist insgesamt erfolgreich verlaufen.

Die Verwaltungsreform folgt der Devise: So viel Bürgernähe wie möglich, so wenig Zentralismus wie nötig. Wir ermöglichen eine vernetzte Entscheidungsfindung innerhalb der Behörden. Damit können Synergieeffekte im Querschnittsbereich erzielt werden. Eine Konzentration auf Kernaufgaben ohne „Fachbrille“ ist somit möglich. Die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereich kann jetzt besser koordiniert und es können schnellere Entscheidungen getroffen werden. Damit trägt die Verwaltungsreform zu einer effizienteren Verwaltung und Kosteneinsparung bei.

Einzelne Kritikpunkte nehmen wir ernst. Für eine endgültige Beurteilung dieser Fragen und für Forderungen nach einer Korrektur ist es jedoch noch zu früh. Wir sollten den Verantwortlichen vor Ort die notwendige Zeit und Ruhe geben, Erfahrungen über den Tag hinaus zu sammeln. Die Stadt- und Landkreise sind nach dem Gesetz verpflichtet, bis zum 30. Juni 2007 über die Umsetzung der Reform und die erreichten Einsparungen zu berichten. Dann ist der richtige Zeitpunkt für eine Diskussion und die Entscheidung über sinnvolle Anpassungen gekommen. Zurzeit besteht kein Bedarf für grundlegende Umgestaltungen.

FDP:
In der auslaufenden Legislaturperiode haben wir unser Ziel eines dreistufigen überschaubaren und bürgernahen Verwaltungsaufbaus erfolgreich mit dem Verwaltungsstruktur-Reformgesetz umgesetzt. Verwaltungsdienstleistungen können effizienter, kostengünstiger und bürgernäher erbracht werden. Wir senken damit auch die Personalkosten – allerdings nicht so nachhaltig, um die Schulden wirksam abzubauen. Deshalb ist die Verwaltungsstrukturreform zwar wichtig, aber insgesamt nur ein Schritt. Das Ende unserer Reformbemühungen haben wir noch nicht erreicht.

Wesentlich war aus unserer Sicht, dass die so genannte Effizienzrendite für das Land nicht über die Kreisumlage von den Kommunen finanziert werden darf. Deshalb gibt es auf Initiative der FDP/DVP eine Berichtspflicht für die Stadt- und Landkreise über den Fortschritt bei der Erfüllung der Effizienzrendite.

Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode sicherstellen, dass die Verwaltungsstrukturreform konsequent umgesetzt und im Sinne von Deregulierung und Aufgabenabbau fortgeführt wird. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben in intensivem Bemühen eine faire und angemessene Ausgleichsregelung gefunden, zu der es bislang kaum Klagen gab. Nach jetziger Kenntnis kann die Effizienzrendite von den Landkreisen erwirtschaftet werden.

Grüne:
Die Verwaltungsreform hat in vielen Bereichen die Erwartungen nicht erfüllt; nach einem Jahr Bewährung in der Praxis ist es verfrüht, ein endgültiges Urteil zu fällen, aber eine Effizienzrendite erscheint uns illusorisch. Für die Lebensmittelkontrolle fordern wir eine Reform der Reform, d.h. zurück zum alten WKD, da die Kontrolleffizienz nach der Verwaltungsreform unzureichend geworden ist. Weitere Schritte zur Verschlankung der Verwaltung sind Aufgabenkritik und Bürokratieabbau, vgl. oben Frage 4.

SPD:
Eine Verwaltungsreform – wie die der Landesregierung – die sich auf die Verschiebung von Zuständigkeiten begrenzt, greift zu kurz. Die Umsetzung des Verwaltungsstrukturreformgesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, zeigt bereits nach einem Jahr gravierende Mängel. Viele Maßnahmen gehen zu Lasten der Bürger und Beschäftigten. Fehlentwicklungen, vor denen viele Experten und die SPD bereits während des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder eindringlich gewarnt hatten, sind nun unübersehbar. Große Schwierigkeiten gibt es insbesondere bei der Flurneuordnung, der Straßenbauverwaltung und im Vermessungswesen. Die Auflösung des Wirtschaftskontrolldienstes ist gerade im Hinblick auf die aktuellen Skandale im Lebensmittelbereich unverantwortlich und ein herber Schlag gegen den Verbraucherschutz. Die SPD will die Verwaltungsstrukturreform revidieren. Dabei werden wir überflüssige Bürokratie abbauen und eine umfassende Aufgabenkritik durchführen, um festzustellen, was vom Staat erledigt werden soll und was nicht. Wir werden uns von den Prinzipien Bürgernähe und Subsidiarität leiten lassen, indem möglichst viele Aufgaben auf die Kommunen zur Erledigung vor Ort übertragen werden. Leistungsfähige Gemeinden sollen Aufgaben für umliegende Gemeinden wahrnehmen. Mittelfristig wollen wir die Verwaltung im Land durch den Wegfall der Regierungspräsidien und die Schaffung von Regionalkreisen straffen.

9. Im Jahr 2004 wurden die Kommunalwahlen und die Europawahl auf einen Termin gelegt. Die Freien Wähler wollen, dass die Kommunalwahlen einen eigenen Wahltermin behalten.

Sind Sie bereit, im Jahr 2009 den Kommunalwahlen wieder einen eigene Wahltermin einzuräumen ?

CDU:
Zum heutigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob bei den nächsten Kommunal- und Europawahlen im Jahr 2009 wieder ein gemeinsamer Wahltermin für beide Wahlen festgelegt wird. Die CDU Baden-Württemberg strebt in dieser Frage einen möglichst breiten Konsens an. Sowohl die Zusammenlegung als auch eine getrennte Durchführung haben Vorteile wie auch Nachteile. Wir messen dem besonderen Eigengewicht der Kommunalwahlen eine hohe Bedeutung zu. Da sich jedoch die Kommunalwahlen und die Europawahl hinsichtlich ihrer Themen, Bewerber und dem Wahlsystem deutlich voneinander abheben, ist eine Vermengung bei einer Zusammenlegung der Wahlen nicht zu befürchten.

Wir sind überzeugt, dass kommunalpolitische Themen auch bei einer Zusammenlegung ausreichend zur Geltung kommen. Das Wahlergebnis der Freien Wählervereinigungen bei der letzten Kommunalwahl lässt nicht den Schluss zu, dass sie durch die Zusammenlegung mit der Europawahl benachteiligt gewesen sein könnten.

FDP:
Von der Zusammenlegung der Europawahl mit den Kommunalwahlen haben wir uns im Jahr 2004 eine höhere Wahlbeteiligung erwartet. Während diese Erwartung bei der Europawahl zutraf, ist bei den kommunalen Wahlen die Wahlbeteiligung erneut gesunken.

Wir sehen natürlich bei der Zusammenlegung von Wahlen die Gefahr, dass die jeweilige Wahl in ihrer eigenständigen Bedeutung und dem jeweiligen Bezug entwertet wird. Ob es im Jahr 2009 zu einer Zusammenlegung der Wahlen kommt, ist eine Entscheidung, die die künftige Fraktion im Landtag treffen muss und der wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen wollen. Bei dieser Entscheidung wird zu berücksichtigen sein, dass im Jahr 2009 die Europawahl, Kommunalwahlen und die nächste Bundestagswahl anstehen.

Grüne:
Ja.

SPD:
Nach § 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) können die regelmäßigen Wahlen der Gemeinderäte am Tag der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Im Jahr 2004 gab es aus Sicht der SPD gute Gründe für eine Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl. Die Zusammenlegung wurde insbesondere auch von den kommunalen Landesverbänden aus praktischen Gesichtspunkten und Kostengründen befürwortet. Für das Wahljahr 2009 muss eine erneute Abwägung der Vor- und Nachteile vorgenommen werden.

10. Bei den Kreistagswahlen 2004 wurde erstmals die Möglichkeit eröffnet, dass ein Kandidat in zwei Wahlkreisen kandidiert. Die Freien Wähler haben sich gegen diese Neuregelung ausgesprochen und wollen dass sie wieder zurückgenommen wird.

Sind Sie bereit, diese Regelung vor der nächsten Kreistagswahl wieder zurückzunehmen ?

CDU:
Diese Regelung wurde bekanntlich auf Wunsch unseres Koalitionspartners, der FDP im Land, in das Kreistagswahlrecht aufgenommen. Die Union ist in dieser Frage grundsätzlich für jeden konstruktiven Vorschlag offen. Allerdings müssen wir uns auch an den Wünschen unseres Koalitionspartners orientieren.

FDP:
Mit dem neuen Kreistagswahlrecht haben wir die bisherige Benachteiligung kleinerer Wählervereinigungen und Parteien abgebaut und für die Bürgerinnen und Bürgern in den Landkreisen größere Auswahlmöglichkeiten geschaffen. Die FDP hat damit die Demokratie gestärkt. Die Regelung ist nach Prüfung des Innen- und des Justizministeriums verfassungsgemäß; auch mit der Änderung entscheiden die Wählerinnen und Wähler, wer in Zukunft mit welcher Stärke in den Kreistag gewählt wird. Darüber hinaus hat die rege Inanspruchnahme dieser neuen Möglichkeit durch SPD und Grünen gezeigt, dass das neue Kreistagswahlrecht auch von den Parteien anerkannt ist. Wir werden daher an dieser bewährten Regelung auf jeden Fall festhalten.

Grüne:Ja.

SPD:
Die SPD-Landtagsfraktion hat die von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP vorgenommene Änderung des Kreistagswahlrechts auf das Schärfste kritisiert und im Landtag abgelehnt. Die SPD wird sich daher dafür einsetzen, dass diese Neuregelungen wieder zurückgenommen werden.

11. BürgermeisterInnen können in die Kreistage gewählt werden. Den immer wieder dargestellten Interessenskonflikt zwischen Bürgermeister-Amt und Kreistagsmandat sehen wir nicht.

Wollen Sie auch künftig zulassen, dass BürgermeisterInnen in die Kreistage gewählt werden können ?

CDU:
Die CDU möchte es auch in Zukunft zulassen, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in die Kreistage gewählt werden können. Rechtliche Änderungen, die darauf abzielen, das Amt eines Kreisrates mit dem Amt eines Bürgermeisters für unvereinbar zu erklären, sind im Hinblick auf die jahrzehntelangen guten Erfahrungen mit einer konstruktiven Mitarbeit der Bürgermeister in den Kreistagen nicht geplant.

FDP:
Nein. Angesichts der vielfältigen möglichen Interessenskonflikte zwischen der gemeindlichen und der kreislichen Ebene setzen wir uns dafür ein, dass es Bürgermeistern nicht mehr erlaubt ist, Mitglieder des Kreistags ihres jeweiligen Landkreises zu sein.

Grüne:
Nein, wir sehen einen Interessenkonflikt zwischen Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat.

SPD:
Es steht außer Frage, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kreistagen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation eine sehr gute Arbeit leisten. Gleichwohl gibt es einen Interessenkonflikt, da Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden einerseits der Rechtsaufsicht des Landrats unterliegen, den sie andererseits aber als Mitglieder des Kreistages selbst wählen. Aus Sicht der SPD ist es notwendig, dem übergeordneten demokratischen Prinzip klarer Machtstrukturen und transparenter Kontrolle der Verwaltung Vorrang einzuräumen. Nach dem Machtzuwachs der Landräte durch die Verwaltungsreform gilt dies umso mehr.

12. Die bewährten Regelungen des Panaschierens und Kumulierens im Kommunalwahlrecht Baden – Württemberg müssen erhalten bleiben. Sehen Sie das auch so ?

CDU:
In der Tat ist die CDU Baden-Württemberg wie auch die Freien Wähler der Auffassung, dass sich die bewährten Regelungen des Panaschierens und des Kumulierens im Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg in der Vergangenheit bewährt haben. Änderungen an der bestehenden Rechtslage sind nicht geplant.

FDP:
Ja.

Grüne:
Ja.

SPD:
Ja. Die SPD sieht keinen Änderungsbedarf bezüglich der Regelungen des Panaschierens und Kumulierens im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht.

13. Die Freien Wähler nehmen in den Gemeinderäten die meisten Mandate ein. In den Kreistagen sind sie die zweit stärkste Kraft.

Welche Mitsprachemöglichkeit bei Regelungen für den kommunalen Bereich würden Sie künftig den Freien Wählern einräumen ? Wie würden Sie die Mitsprache organisieren ?

CDU:
Mitsprachemöglichkeiten werden bei rechtlichen Regelungen im Rahmen einer Anhörung mit den unmittelbar Betroffenen eingeräumt.

Bei allen Regelungen im kommunalen Bereich werden die kommunalen Landesverbände als Zusammenschlüsse der Gemeinden und der Landkreise, die Adressat der Regelungen im kommunalen Bereich und damit unmittelbar betroffen sind, beteiligt. Dies sieht auch die Landesverfassung in Artikel 71 Abs. 4 vor. Bei Änderungen im Kommunalwahlrecht wird auch der Landesverband der Freien Wähler Baden-Württemberg im Rahmen einer Anhörung beteiligt, da die Freien Wähler von Änderungen im Wahlrecht unmittelbar betroffen sein können. Weitere Mitsprachemöglichkeiten über die jeweils unmittelbar Betroffenen hinaus sind nicht vorgesehen.

FDP:
Die Freien Wähler stellen nicht nur eine Vielzahl an Gemeinderäten, sondern auch an (Ober-)Bürgermeistern. Letztere wiederum wirken über die kommunalen Spitzenverbände an der Gesetzgebung mit. Politische Parteien sind ebenso wie Wählervereinigungen nicht direkt beteiligt. Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Veranlassung, den Freien Wählern ein besonderes Mitspracherecht in diesem Bereich einzuräumen, da sie ihre Interessen über die Spitzenverbände geltend machen können.

Grüne:
Wir treten nicht für Sonderrechte für die Freien Wähler ein, sondern für eine allgemeine Verbesserung der Mitsprachemöglichkeiten der kommunalen Seite.

SPD:
Die Mitspracheregelungen richten sich nach den organisationsrechtlichen Vorgaben in den Kommunen und im Land und haben sich an dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu orientieren.

14. Welchen Stellenwert räumen Sie der politischen Bildungsarbeit außerhalb der Schulen ein ?

Sind sie bereit der Landeszentrale für politische Bildung und den Stiftungen und Vereinen, die sich um politische Bildung kümmern ausreichend Staatszuschüsse zur Verfügung zu stellen ?

CDU:
Uns ist es ein großes Anliegen, unsere freiheitlich demokratische Staatsordnung im Bewusststein der Bevölkerung zu fördern und zu festigen. Wir räumen daher der politischen Bildungsarbeit außerhalb der Schulen einen hohen Stellenwert ein.

Der Landeszentrale für politische Bildung und den Stiftungen und Vereinen, die sich um politische Bildung kümmern, werden daher ausreichend Staatszuschüsse zur Verfügung gestellt.

Als Folge der besonders schwierigen Haushaltssituation musste allerdings in den vergangenen Jahren auch der Bereich der politischen Bildungsarbeit an notwendigen Sparmaßnahmen beteiligt werden. Die Landeszentrale für politische Bildung wurde aus diesem Grunde – wie auch andere Bereiche der Landesverwaltung – an Programmen zur Stellenkürzung beteiligt. Ebenso konnte sie nicht von Kürzungen der Mittel für Sachausgaben ausgenommen werden.

Auch bei den Zuschüssen an die so genannten „Parteistiftungen“ und das Bildungswerk für Kommunalpolitik e.V. waren Kürzungen aus diesem Grunde unumgänglich. Die CDU-geführte Landesregierung wird bei künftigen Sparmaßnahmen darauf achten, dass die Einrichtungen für die politische Bildungsarbeit ausreichend Mittel zur Verfügung haben, um in der Zukunft ihre Aufgaben wahrnehmen zu können.

FDP:
Unser Menschenbild ist das des mündigen Bürgers. Allgemeine, berufliche und politische Bildung begreifen wir als Voraussetzung von Mündigkeit. Zu diesem Dreiklang bekennen wir uns nicht nur verbal, sondern auch konkret – insbesondere durch die Bereitstellung von Fördermitteln. Im Bereich der außerschulischen politischen Jugendbildung betrifft dies vor allem die Förderung des Landesjugendrings und des Rings politischer Jugend; im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung ist neben der Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz (Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen bzw. -angebote der Kirchen und der Gewerkschaften) insbesondere die Förderung der Landeszentrale für politische Bildung sowie diejenige der parteinahen Stiftungen und des Bildungswerks für Kommunalpolitik e.V. zu nennen. Die extrem schwierige Haushaltssituation des Landes hat (gleichmäßige) Kürzungen auch im Bereich der politischen Bildung unumgänglich gemacht. Wir bekennen uns jedoch klar zur Aufrechterhaltung der hier vorhandenen Strukturen und entsprechend zu ihrer weiteren Förderung.

Grüne:
Die außerschulische Bildungsarbeit hat für uns einen sehr hohen Stellenwert, denn die politische Bildung einer breiten Schicht der Bevölkerung, insbesondere junger Menschen ist für das praktische Gelingen unserer Demokratie unerlässlich. Deshalb haben wir immer die Kürzungen der Zuschüsse für die politische Bildungsarbeit seitens der Landesregierung abgelehnt. Vor allem die Landeszentrale für politische Bildung musste in den letzten Jahren massive Einsparungen bei Personal und Sachkosten hinnehmen, so dass sie nur noch kaum ihrem Bildungsauftrag nachkommen kann. Angesichts des hohen Bedarfs an politischer Bildung muss aber ein bedarfsgerechtes Angebot an politischer Bildungsarbeit im Land möglich sein. Da sowohl die Landeszentrale für politische Bildung wie auch die Stiftungen und Vereine, die sich um außerschulische Bildungsarbeit kümmern, hervorragende und wertvolle Arbeit leisten, gehört für die Grüne Landtagsfraktion das Thema Erhöhung der Zuschüsse auf die Tagesordnung der Beratungen über den nächsten Doppelhaushalt im Herbst 2006.

SPD:
Die politische Bildungsarbeit außerhalb der Schulen nimmt einen hohen Stellenwert in der SPD-Politik ein. Wir wollen die Bildungsarbeit außerhalb der Schulen verlässlich ausbauen und die Ausbildung von Bildungsreferenten verstärken. In der außerschulischen Bildungsarbeit werden Erfahrungen von demokratischen Prozessen gemacht, die für junge Menschen prägend und für eine demokratische Gesellschaftsform unverzichtbar sind.

Den Ressourcenabbau der Landesregierung gegenüber der Landeszentrale für politische Bildung halten wir für explizit falsch. Die SPD hat die Entscheidungen der Landesregierung entschieden bekämpft und dagegen gestimmt. Die Landeszentrale für politische Bildung muss gestärkt und eine dauerhaft finanzielle Basis haben, denn die wichtige Aufgabe, jungen Menschen unser politisches System näher zu bringen, ist für eine demokratische Gesellschaft unabdingbar. Deswegen erachten wir das Verhalten der Landesregierung mit den Mittelkürzungen der letzten Jahre für die Landeszentrale für politische Bildung für unverantwortlich. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die politische Bildungsarbeit auch zukünftig mit dem ihr gebührenden Mittelansatz ausgestattet wird.

Zusammengestellt,
Stuttgart, den 15.2.2006
Georg Hiller
Landesgeschäftsführer

Termine