Besoldung und Versorgung

Welche Besoldung erhält eine Bürgermeisterin / ein Bürgermeister?

Dies ist u.a. abhängig von den steuerlichen Parametern, der Gemeindegröße und der Familiensituation.

Ein Bürgermeister / eine Bürgermeisterin ist Beamter/Beamtin auf Zeit (in Baden-Württemberg auf 8 Jahre gewählt). Als Beamter/Beamtin auf Zeit hat er/sie einen Beihilfeanspruch und muss sich in der Regel noch zu 50% bei einer privaten Krankenversicherung absichern. Bei einer Gemeinde mit rd. 10.000 Einwohnern verdient ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ca. 8.000 EUR  brutto (=Grundvergütung + Dienstaufwandsentschädigung + Familienzuschlag + evtl. Kindergeld). Die Dienstaufwandsentschädigung beträgt derzeit 13,5 % des festgesetzten Grundgehalts und ist in § 8 Landeskommunalbesoldungsgesetz für Baden-Württemberg geregelt.

Erst kürzlich wurde die Besoldung von Bürgermeistern in Baden-Württemberg verbessert. Lesen Sie die Inhalte des Gesetzblattes hier: Landeskommunalbesoldungsgesetz_2014

Auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg finden Sie die aktuellen Besoldungstabellen: LBV – Landesamt für Besoldung und Versorgung

Welche Versorgung erhält man nach Ende der Amtszeit?

Das Thema „Versorgung von Beamten“ empfehlen wir individuell mit dem Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) abzuklären.
Auf der Homepage des KVBW ist ein umfangreiches Merkblatt zur Beamtenversorgung von kommunalen Beamten in Baden-Württemberg erhältlich.
Der Kommunale Versorgungsverband berät Sie gerne bei individuellen Anfragen.

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