Gespräch mit der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg
Landesvorsitzender Wolfgang Faißt war zusammen mit Vorstandsmitgliedern unseres Landesverbands am 2. Februar 2026 zu Besuch in der Geschäftsstelle der Servicestelle. Wir waren von dieser Methode der Bürgerbeteiligung sehr angetan und können unsere Mitglieder nur ermutigen, bei strittigen Themen möglichst frühzeitig auf den Leiter der Servicestelle, Herrn Ulrich Arndt. zuzugehen.
Auch ein Blick auf die Homepage der Servicestelle lohnt sich: www.servicestelle-buergerbeteiligung.de
Durch das Internet und die „sozialen“ Medien haben sich die öffentlichen Diskussionen verändert. Oft dominiert die Minderheit der besonders Lauten in der Öffentlichkeit. Verstärkt wird dies fataler Weise von den etablierten Medien, die diesen lauten Stimmen gerne folgen, um für sich Aufmerksamkeit und Klickzahlen zu erreichen. Dies führt oft zu persönlichen Angriffen auf Amtsträger und Gemeinderäte. Die jahrelange gute Arbeit in den Gemeinderäten bleibt in der Lokalpresse zunehmend unterbelichtet.
Mit dem Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung (DBG) gibt es eine rechtliche Grundlage, Bürgerbeteiligung mit zufällig ausgewählten Teilnehmenden zu organisieren. Die vom Land Baden-Württemberg finanzierte Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg bietet den Kommunen bzw. allen öffentlichen Stellen im Land an, die oft heikle Arbeit bei und mit der Bürgerbeteiligung abzunehmen.
Die Servicestelle berät die Kommunen bzw. öffentlichen Stellen. Sie ist als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. Auf Wunsch führt die Servicestelle auch die komplette Dialogische Bürgerbeteiligung durch. Die Arbeit der Servicestelle ist für die Kommunen bzw. öffentlichen Stellen im Land kostenlos. Lediglich die Beauftragung externer Moderatorinnen und Moderatoren bzw. Dienstleister des Bürgerbeteiligungsprozesses sind von den Kommunen bzw. öffentlichen Stellen zu bezahlen, wobei die Servicestelle die Vergabe hierzu wiederum kostenlos anbietet. Für Kommunen unter 20.000 Einwohner gibt es von Seiten der Landesregierung ein Budget zur Finanzierung auch der externen Moderatoren bzw. Dienstleister.
Die Dialogische Bürgerbeteiligung unterscheidet sich grundlegend von den Methoden der direkten Demokratie (z.B. Bürgerentscheide) oder Öffentlichkeitsbeteiligung (z.B. im Rahmen von Planungsverfahren).
Zunächst ist zu hinterfragen, ob das Dialogische Bürgerbeteiligungsverfahren das geeignete Instrument ist. Wichtig ist, dass das Thema konkret und streitig ist. Es sollten folgende Fragen geprüft werden: Bestehen Handlungsmöglichkeiten? Ist die Politik wirklich bereit, Optionen zu erörtern (oder sind die Entscheidungen bereits gefallen)? Wenn die Entscheidung feststeht, unterstützt die Servicestelle bei der gebotenen Projektkommunikation. In der Folge werden auf der gesetzlichen Grundlage ca. 30-50 Personen unterschiedlichen Milieus (50% Frauen, 50% Männer, Alter, Bildung, …) für ein Bürgerforum ausgewählt, das sich ca. 4-5 mal trifft und dabei durch Aufzeigen aller Themenfelder eine Konfliktanalyse als Grundlage einer Abwägung durchführt. Die Gespräche gehen auf die Bedürfnisebene. Es ist ein Hineinhören in die Bedürfnisse der Menschen und ein Erfassen des gesamten Panoramas des strittigen Themas. Oft wird festgestellt, dass manche Konflikte eine ganz andere Ursache haben (z.B. Entwicklung in der Vergangenheit, Verteilungskonflikte zwischen Teilorten). Es findet im Bürgerforum eine Abwägung mit Schwerpunktsetzung statt – ohne Empfehlung oder Erwartungshaltung gegenüber dem Gemeinderat. Es handelt sich um eine Zuarbeit für den Gemeinderat. § 1 DBG stellt das ausdrücklich fest. Ziel dabei ist eine Verfahrensakzeptanz und nicht eine Ergebnisakzeptanz. Letztlich können durch die Dialogische Bürgerbeteiligung eine Projektbeschleunigung und eine Kostenersparnis erzielt werden.





