Arbeitskreis Standardabbau

Stuttgart, Im März 2003

Vorschläge zum Standard-Abbau im Gemeindebereich

Ausgangslage

Die Finanzkrise der Kommunen ist nicht nur durch die Konjunkturschwäche verursacht. Vor allem Änderungen im Gewerbesteuerrecht und im Körperschaftssteuerrecht führen zu dramatischen Einnahmeeinbußen bei den direkten Steuereinnahmen der Gewerbesteuer und den indirekten Einnahmen der Körperschaftsteuer. Die Einnahmeverluste der Gemeinden müssen durch Korrekturen in den genannten Steuerquellen oder durch Ausgleich durch andere Einnahmequellen werden.

Aufgabenkorrekturen und Standard-Abbau

Neben der Sicherung der Einnahmen für die Gemeinden sollte die Finanznot der Gemeinden auch zu einer Aufgabenkritik und – Korrektur genutzt werden.

Die Forderung nach Standard-Abbau ist deshalb als Teil-Beitrag zur Bewältigung der Finanzkrise der Städte- und Gemeinden zu sehen und soll ein Teilbeitrag im Rahmen einer hoffentlich noch weiterführenden positiven Aufgabenkritik der öffentlichen Hand sein.

Die Vorschläge sollen beispielhaft aufzeigen wo durch DIN-Normen, Gerichtsurteile, Versicherungsforderungen und Rechtsnormen in den Gemeinden hoher Sach- und Personalaufwand entsteht und Eigeninitiative sowie Eigenverantwortung eingeschränkt wird. Die Vorschlagsliste ist nicht vollständig oder abschließend.

Grundforderungen

Fünf Grundforderungen hat der Arbeitskreis formuliert, deren Umsetzung in vielen Einzelbereichen dazu beitragen sollen, in den Gemeinden wieder mehr Entscheidungs- und Finanzierungsfreiraum zu erhalten.

Forderung 1

Die Bürger müssen wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen.

Forderung 2

Für die Erziehung und Ausbildung der Kinder sind in erster Linie die Eltern verantwortlich

Forderung 3

Der Staat muß den Gemeinden bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben mehr Freiraum geben.

Forderung 4

Bei der Beschäftigung von Personal dürfen nicht die Erfüllung formaler Voraussetzungen vorgegeben werden.

Forderung 5

Die Regeln dürfen nicht von der Großstadt im Ballungsraum bis zum Dorf im ländlichen Raum gleich angewandt werden.

Beispiele für Standard-Abbau

Folgende Beispiele sind zusammengetragen worden:

  1. Für die Beschaffung von Feuerwehr-Fahrzeugen und – Gerät wird über Normen und Zuschußbescheide ein enger Rahmen vorgegeben. Gemeinden und Firmen würden ohne diese Vorgaben viel Beschaffungen günstiger täigen können. Die Verantwortung für ein funktionierendes Feuerwehrwesen liegt bei den Gemeinden, daher sollten diese mehr eigenen Entscheidungsspielraum erhalten.
  2. Die angeblichen Bildungsdefizite in unserem Land (PISA-Studie) dürfen nicht nur mit der Forderung nach mehr Personal- und Sachmitteln in den Schulen beantwortet werden.
  3. Spielgeräte auf Kinderspielplätzen müssen DIN-Normen entsprechen, müssen vom TÜV abgenommen sein und müssen wöchentlich aus ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die oft vorhandene Bereitschaft von Eltern sich beim Bau zu engagieren wird dadurch abgewürgt.
  4. Für das Personal von Kindergärten werden Qualifikationen vorgegeben, die nicht durchgehend für alle Einrichtungen im Land gelten sollten. Es müsste ausreichen, wenn pro Kindergartengruppe eine qualifizierte Fachkraft beschäftigt wird. Die Zahl und formale Qualifikation sollte den Gemeinden überlassen bleiben.
  5. Die Heim-Personal-Verordnung für Altenheime ist viel zu starr im Bezug auf Quantität und Qualität des anzustellenden Personals. Die Kontrolle der Pflegeergebnisse wäre ausreichend. Die Personalverantwortung der Heimträger sollte freier sein.
  6. Die sachgerechte Benutzung von Freibadrutschen muß durch Kontrollpersonal sichergestellt werden. Die rechtlichen Forderungen für die Beckenaussicht erfordert die ständige Anwesenheit von Personal. Die überzogenen Forderungen an die Betreiber von öffentlichen Einrichtungen, wie hier am Beispiel Freibad verdeutlicht führt zu hohen Personalausgaben und dadurch zu ständig steigenden Defiziten bei öffentlichen Einrichtungen.
  7. Der vorgeschiebene Nachrüstung von Aufzügen bei öffentlichen Gebäuden, um sie barrierefrei zu machen sind überzogen. Außer in Altenheimen, wären oft einfachere Maßnahmen ausreichend. Als Hilfe für behinderte Menschen wäre ein Verbesserung der gegenseitigen Unterstützung durch Mitbürger, Mitschüler und Kollegen weiterführender.
  8. Die ständig zunehmenden Forderungen nach nachträglicher Verbesserung des passiven Brandschutzes sollten zurückgenommen werden.
  9. Die Forderungen an Technik- und Umweltmaßnahmen bei dem Ausbau von Wasserkraftnutzungen müßten zurückgeschraubt werden.
  10. Naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen müssen im ländlichen Raum anderst beurteilt und gehandhabt werden als in Ballungsräumen.
  11. Verfahren im Bereich des Immissionsschutzes und des Wasserrechts sollten beschleunigt werden. Das Beispiel im Baurecht zeigt, daß das möglich ist.
  12. Im Naturschutz, im Immissionsrecht und im Wasserrecht werden viel zu viel Gutachten abverlangt um Entscheidungen gerichtsfest zu machen.
  13. Im Straßenbau werden technische Standards auf höchstem Niveau angewendet. Dadurch sind Straßenbauten sehr teuer. Im europäischen Ausland gibt es zahlreiche Beispiele, daß auch niedrigere Ausbaustandards ausreichen.
  14. Die Regelungen der StVO sind überperfekioniert und führen dazu, daß die Verkehrsteilnehmer das Mitdenken reduzieren. Weniger Schilder und technische Verkehrsmaßnahmen würden Kosten sparen und dem Bürger mehr Eigenverantwortung geben.
  15. Die Regelungen zur Erstellung von Jagdkatastern ist viel zu aufwändig. Für einen relativ kleinen Verteilungsbetrag muß in jeder Gemeinde im Land ein hoher Verwaltungsaufwand betrieben werden.
  16. Im Sozialbereich sind die Zahl und die Art der Regelungen nichtmehr überschaubar. Die Gemeinden müssen einen großen Teil dieser Lasten tragen ohne dabei Einfluß zu haben. Ein Durchforsten aller Regelungen im Sozialbereich wäre dringend erforderlich.
  17. Wie im Sozialbereich sind auch im Steuerbereich die gültigen Regeln für niemand mehr überschaubar. Das Durchforsten und Reduzieren der Regeln wäre ein Beitrag zur Verschlankung der Öffentlichen Verwaltung und sicher keine Einschränkung der Steuergerechtigkeit.
  18. Die Regeln zur Ermittlung öffentlicher Gebühren und Beiträge sind inzwischen so kompiziert, daß nur noch wenige Spezialisten zu einer rechtssicheren Anwendung in der Lage sind. Unter dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit werden die Aufwendungen für Gebührenkalkulationen und Beitragsermittlungen immer aufweniger. Dadurch wird der Gebühren- und Beitragszahler mit immer höheren Kosten belastet.

Schlußbemerkungen

Die Sucht für jeden Fall immer mehr Gerechtigkeit oder Sicherheit zu erlangen kostet der Allgemeinheit sehr viel Geld. Durch immer kompliziertere Regeln wird nur für wenige Fälle mehr Recht oder mehr Sicherheit geschaffen. Dies muß aber von vielen durch mehr Aufwand sichergestellt werden.

Nicht bei jedem Sonderereignis des Lebens kann ein Dritter oder gar der Staat die Verantwortung übernehmen.

Die Daseinsvorsorge als Leitbild für die Aufgaben der Kommunen und des Staates muß wieder auf weniger Lebensbereiche zurückgenommen werden, sonst stellt es sich bald selbst in Frage.

 
Für den Arbeitskreis: Gerhard Bühler, Ulm

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