Eingliederung der staatlichen Sonderbehörden in die Landratsämter; Bürokratieabbau

Bei der ersten Eingliederung staatlicher Sonderbehörden in die Landratsämter im Jahr 1995 wurden keine Kontrollinstrumente aufgebaut, die nachweisen können, ob die Eingliederung zu Lasten der Landkreise erfolgte. Dadurch können heute die finanziellen Folgen kaum abgeschätzt werden obwohl die Eingliederungsgesetze Nachforderungen an das Land bis 2005 ermöglichen. Defizite gehen zu Lasten der Kreise und über die Kreisumlage zu Lasten der Gemeinden.

Der Gemeindetag Baden – Württemberg hat auf dieses Problem aufmerksam gemacht und die Kreise aufgefordert für die Verwaltungsreform 1995 mögliche Defizite nachzufordern und eine gleiche Problematik beim Vollzug der Verwaltungsreform 2004 zu verhindern. Dieses wird nur möglich, wenn auf den Stichtag der Reform 2004, den 1.1.2005 eine Eröffnungsbilanz erstellt wird.

Nur mit der Neuordnung von Behörden können die erwarteten Einsparziele nicht erreicht werden. Einsparungen müssen auch über den Abbau von Bürokratie und den Abbau von Aufgaben erreicht werden. Das wird seit Jahren von vielen in unserer Gesellschaft gefordert. Die praktischen Ergebnisse sind bescheiden. Hauptangriffsziel sind die Verwaltungen, teilweise zu recht. Mindestens genau so großen Anteil an der überbordenden Bürokratie und an der Aufgabenüberlastung der öffentlichen Hände haben die Gesetzgeber und die Rechtsprechung und der Bürger selbst. Wir haben uns daran gewöhnt, bei jedem auftretenden gesellschaftlichen Problem nach einer Regelung durch Dritte zu rufen. Dabei muss möglichst viel im Detail festgelegt werden um mehr Gerechtigkeit für und Gleichbehandlung der Betroffenen zu erreichen. Bei auftretenden Schäden muss ein Dritter haften. Eigenverantwortung wird vermieden. Jede Änderung bestehender Regelungen findet Widersacher und lösen viel Ärger aus und erfordern politischen und finanziellen Aufwand. Dadurch erlahmt der Willen zu Änderungen wieder schnell.

Die beim Staatsministerium eingerichtete Instanz zur Beschleunigung des Bürokratie-Abbaus ist eine äußerst wichtige Maßnahme, deren Unterstützung durch Mitarbeit der Freien Wähler gegeben ist.

Das Präsidium der Freien Wähler fordert:

a) Die Landkreise werden aufgefordert, für die Überprüfung der finanziellen Auswirkungen der Verwaltungsreform 2004 Eröffnungsbilanzen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

b) Die kommunalen Mandatsträger in Städte, Gemeinden und Landkreisen werden aufgefordert, Vorschläge zum Bürokratie- und Aufgabenabbau an das Staatsministerium Baden-Württemberg heranzutragen.

Stellungnahme des Präsidiums vom 26.02.2005

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