Wahlkampfkostenerstattung und Parteienfinanzierung

Ausgelöst durch den Streit der Freien Wähler Hessen und der dortigen Landesregierung um die Frage der finanziellen Gleichstellung von Parteien und Freie Wähler – Gruppierungen befassen sich die Gremien des Landesverbandes der Freien Wähler Baden – Württemberg erneut mit dieser Frage, bezogen auf das Land Baden – Württemberg. Das Präsidium des Landesverbandes beauftragte am 27. Januar 2007 die Verbandsführung zu dem Vorgehen, das in Ziffer 3 a – e des folgenden Positionspapiers beschrieben ist:

Positionspapier: 1. Vorbemerkungen:Die Freien Wähler Baden-Württemberg kämpfen seit Jahren um die finanzielle Gleichstellung mit den Parteien. Da die Freien Wähler nur auf kommunaler Ebene tätig sind, nicht an Bundes- und / oder Landtagswahlen teilnehmen und keine Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sind, erhalten Sie keine Parteienfinanzierung nach dem Parteiengesetz.

Durch zwei Verfassungsbeschwerden konnten die Freien Wähler Baden-Württemberg eine Änderung des Spendenrechts durchgesetzt werden. Seither sind Spenden an alle Wählergemeinschaften und Beiträge an diese steuerlich absetzbar (§ 34 g Einkommensteuergesetz).

Nach einem weiteren Verfassungsstreit stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Parteien Gelder aus der Parteienfinanzierung auch für Ihre Arbeit auf kommunaler Ebene einsetzen und insoweit eine Ungleichbehandlung zu den Wählergemeinschaften besteht. Das Verfassungsgericht forderte in diesem Urteil 1992 den Bundesgesetzgeber auf, diese Ungleichbehandlung zu ändern. Das Gericht lies offen wie das geschehen soll. Es ist bis heute von den jeweils regierenden Parteien nichts geschehen.

Der Landesvorstand hat in den letzten Jahren in seinen Gesprächen mit den Landtagsfraktionen und dem Ministerpräsident wiederholt eine Gleichstellung der Freien Wähler mit den Parteien gefordert, leider ohne zählbaren Erfolg. Lediglich bei der Bezuschussung der Bildungswerke werden neben den Parteistiftungen auch andere Bildungswerke berücksichtigt, so auch das Bildungswerk für Kommunalpolitik. Diese Regelung stammt aber aus einer Zeit, lange vor dem Verfassungsgerichtsurteil 1992. Nachdem der Bundesgesetzgeber trotz der Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht aktiv wurde, haben die Freien Wähler Weinheim, unterstützt vom Landesverband, 2003 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde leider nicht zur Entscheidung angenommen.

Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage der finanziellen Gleichstellung der Wählergemeinschaften mit den Parteien ist zu beachten, dass Parteien aus mehreren Quellen Zuwendungen erhalten: Nach § 18 Abs. 1 des Parteiengesetzes gewährt der Staat den Parteien Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel sind

a) der Erfolg der Partei bei den vorangegangenen Wahlen (außer Kommunalwahlen)

b) die Summe ihrer Mitgliedsbeiträge

c) der Umfang der eingeworbenen Spenden.

Darüber hinaus erhalten Fraktionen des Bundestags und der Landtage staatliche Zuschüsse.

Das Parteiengesetz liegt in der Gesetzeskompetenz des Bundestags. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt zu einem Teil an die Bundesparteien, die intern Teile davon weiter geben an die Landesorganisationen und die Organisationen darunter. Ein anderer Teil wird an die Landesverbände ausbezahlt nach deren Wahlergebnissen bei den Landtagswahlen.

Für Wahlkampfkosten auf Kommunalebene gibt es keine Wahlkampfkostenerstattung. Allerdings setzen die Parteien ihre Organisationen auf Landes- und Kreisebene auch für die Kommunalwahlen ein. Hierin sehen die Freien Wähler eine Ungleichbehandlung.

Zuschüsse für Fraktionen werden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene gewährt. Soweit das auf Kommunalebene geschieht, partizipieren hiervon auch die Freien Wähler.

2. Hessen-StreitWie die Freien Wähler in Baden – Württemberg, fordern auch die Freien Wähler aus Hessen seit Jahren eine finanzielle Gleichstellung mit den Parteien. Die Regierung von Hessen hatte einen Gesetzentwurf vorbereitet, nach dem Wählergemeinschaften bei Kommunalwahlen eine Wahlkampfkostenerstattung erhalten sollten. Diese Regelung sollte nicht für Parteien gelten, da diese eine Parteienfinanzierung erhalten. In dem Gesetzentwurf ist ausdrücklich auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1992 verwiesen.

Der Hessische Ministerpräsident hat die Freien Wähler in einem Gespräch darauf hingewiesen, dass er dieses Gesetz nicht einbringen wolle, wenn die Freien Wähler zum Hessischen Landtag kandidieren. In diesem Fall würden die Hessischen Freien Wähler Gelder wie Parteien erhalten. Doppelte Zuwendungen, zum einen auf Landesebene für Landtagswahlen und zum anderen spezielle Zuwendungen auf kommunaler Ebene seien nicht möglich.

Für den Landesverband Baden – Württemberg stellt sich nun die Frage, ob wir nicht erneut in der Frage der Gleichstellung einen Vorstoß unternehmen sollten. Auch aus dem Kreis der Mitglieder wurde ein Handeln des Landesverbandes gefordert.

3. Weiteres VorgehenDie Landesvorsitzenden, Rechtsreferenten und der Schatzmeister haben sich in einem Arbeitsgespräch ausführlich mit den Fragen befasst und die Vorstöße der Vergangenheit, die rechtliche Situation und die politischen Dimensionen bewertet.

Dabei sind sie zu folgendem Ergebnis gekommen, das im Präsidium vorgetragen und diskutiert werden soll.

a) Der Landesverband Baden-Württemberg beantragt beim Bundesverband der Freien Wähler einen Vorstoß auf Bundesebene zu unternehmen mit dem Ziel ( unter Bezug auf das Urteil der Bundesverfassungsgericht 1992 ) eine Änderung des Parteiengesetzes herbei zu führen. Mit dieser Änderung soll erreicht werden, dass kommunale Wählergemeinschaften ebenfalls Zuwendungen nach dem Parteiengesetz erhalten. Dadurch soll die bestehende Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes beseitigt werden.

b) Ein Vorstoß des Landesverbandes auf Landesebene, mit dem Ziel eine Wahlkampfkostenerstattung für Kommunalwahlen einzuführen soll nicht erfolgen. Eine solche Erstattung wäre eine neue Zuwendungsregelung für Parteien und alle Wählergemeinschaften die wohl von den Gemeinden und Kreisen finanziert werden. Eine solche weitere finanzielle Belastung der Kommunen ist derzeit wohl nicht vermittelbar.

c) Der Landesvorsitzende solle beim Ministerpräsident vorstellig werden mit der Bitte, einen Vorstoß der Freien Wähler auf Bundesebene zu unterstützen.

d) Der Kreisverband Rhein-Neckar hat einen förmlichen Antrag gestellt, das Thema vom Landesverband aus auf zu greifen. Der Rechtsreferent und der Landesgeschäftsführer wurden beauftragt, den Kreisverband zu besuchen und dort die Gesamtproblematik zu erklären, sowie die Haltung des Landesverbandes zu erläutern.

e) Nach der Präsidiumssitzung sollen die Mitglieder des Landesverbandes über die Haltung des Landesverbandes schriftlich informiert werden.

Aufgestellt, Febr. 2007
Georg Hiller
LGF

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