Kommunalwahlen 2014 – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 kommen immer näher …

deshalb empfehlen wir unseren Mitgliedern, mit ihren Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen rechtzeitig zu beginnen. Was hat sich gegenüber dem Jahr 2009 grundlegend geändert:
 
1. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht ist auf 16 Jahre abgesenkt worden. Bei der Frage, wer auf die Liste und damit gewählt werden kann, bleibt es bei dem Mindestalter von 18 Jahren.
2. „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge … Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden“. So lautet § 9 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG). Allerdings ist die Beachtung der Sätze 1 und 2  nicht Voraussetzung für die Zulassung des Wahlvorschlags ( = § 9 Abs. 6 KomWG letzter Satz). 
3. Bei den Kreistagswahlen wurde die Möglichkeit in zwei Wahlkreisen zu kandidieren abgeschafft.
4. Die Sitzverteilung erfolgt nun nicht mehr nach d’Hondt, sondern nach Sainte Lague/Schepers. Sehr interessant und empfehlenswert ist hierzu die Landtagsdrucksache Nr. 15/2253 vom 20.08.2012.

Das Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg hat eine neue Broschüre zur Kommunalwahl 2014 mit allen Änderungen herausgegeben. Autorin der Broschüre ist Frau Verwaltungsdirektorin Irmtraud Bock vom Gemeindetag Baden-Württemberg. Der Inhalt reicht vom Aufstellungsverfahren, über Ausgleichssitze bis zur Sitzverteilung bei unechter Teilortswahl. Die Broschüre im Format A 5 kann ab sofort mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag beim Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg kostenlos angefordert werden.

Termine