Gemeindeordnung wird geändert: § 37a neu GemO ermöglicht Videokonferenzen
Die Corona-Pandemie führt jetzt auch zu einer Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Der Landtag berät in diesen Tagen den neuen § 37a GemO, der Sitzungen ermöglichen soll, ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum. Dies gilt nur, „sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist“.
Das Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg e. V. berichtet auf seiner aktuellen Seite über den Gesetzentwurf. Lesen Sie dort mehr über den neuen § 37a GemO, der Videokonferenzen von einer Hauptsatzungsregelung abhängig macht. Die Landkreisordnung erhält mit dem § 32a LKrO eine entsprechende Regelung. Zudem sollen die Landkreise auch in Zukunft die Möglichkeit haben, „im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen oder elektronischen Verfahren zu beschließen“ (§ 32 Abs. 1 Satz 2 – neu). Lesen Sie auf den Seiten des Bildungswerkes für Kommunalpolitik Baden-Württemberg e. V. auch mehr über digitale Bürgerversammlungen und Palim! Palim! in Bühl.