„Kommunalaffiner Landtag“ ändert Gemeindeordnung und Landkreisordnung in der Sitzung vom 07. Mai 2020

In der 119. Sitzung vom 7. Mai 2020 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung beschlossen, das den kommunalen Gremien „der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten durch Videotechnik“ ermöglicht.

„Wir sind Spitze, wir sind Vorreiter bei den digitalen kommunalen Gremiensitzungen in Deutschland. Wir stärken einmal wieder die kommunale Familie und machen sie zukunfts- und krisenfest und das ist ein guter Tag für den Kommunalminister, für Digitalisierungsminister und ein guter Tag für einen kommunalaffinen Landtag„. Mit diesen Worten hat Innenminister Thomas Strobl seine Rede zur Änderung der Gemeindeordnung im Landtag von Baden-Württemberg begonnen.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Innenminsteriums für Baden-Württemberg vom 07. Mai 2020: Land ermöglicht Videokonferenzen für Kommunale

„Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung und lassen die Kommunen, Landkreise und die Sparkassen in der Coronakrise nicht im Stich. Vor Ort kann am besten entschieden werden, ob das kommunale, digitale Neuland betreten werden soll und wie dieses neue digitale Land aussehen soll. Das Gesetz bietet hierfür lediglich einen Rahmen, den die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung ausfüllen können“, so Innenminister Thomas Strobl weiter in seiner Rede.

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