Durchbruch beim Ehrenamt: 3.000 Euro statt 2.400 Euro/Jahr. Bürokratieabbau und Entlastung für Vereine beschlossen, …

Lt. Presse hat die Koalition eine wichtige Steuerentlastung für gemeinnützige Vereine beschlossen. Das berichtet die Stuttgarter Zeitung in ihrer Ausgabe vom 03.12.2020. Mit dem Paket werden die Vereine und alle ehrenamtliche Tätigen gestärkt. In der Corona-Krise sei der Einsatz für andere, der das Land zusammenhalte, von ganz besonderer Bedeutung. Die politische Einigung, die noch vor Weihnachten formal im Bundestag beschlossen werden soll, war schon lange gefordert worden. Wir Freie Wähler haben auf eine Erhöhung der Pauschalen immer wieder in unseren Gesprächen mit den Abgeordneten von Bund und Land hingewiesen.

Aktuell haben wir als Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e. V. beide Änderungen als wichtige Forderungen in unseren Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2021 aufgeführt.  „Wir hatten eine Erhöhung von 2.400 Euro auf 3.600 Euro bei dem Übungsleiterfreibetrag und eine Erhöhung von 720 Euro auf 1.500 Euro gefordert“, so Landesvorsitzender BM Wolfgang Faißt. „Denn die Vereine sind immer stärker mit einer Professionalisierung im Ehrenamt konfrontiert. Trainer, Dirigenten, Übungsleiter, Platzwarte, … alle kosten Geld und die Coronapandemie bringt in diesem Zusammenhang weitere Herausforderungen für die Vereine mit sich. Aber mit diesem wichtigen Schritt und dem deutlichen Signal für unsere vielfältig engagierten Ehrenamtlichen in den Vereinen ist das eine sehr gute Nachricht vor Weihnachten“, so der Landesvorsitzende weiter.

Von der Erhöhung werden Jugendtrainer, aber auch nebenberufliche Ausbilder, Betreuer oder Dozenten profitieren. Ihre Aufwandsentschädigung bleibt künftig nicht mehr nur bis 2.400 Euro, sondern bis 3.000 Euro bzw. anstatt 720 Euro nun 840 Euro pro Jahr steuerfrei. Außerdem soll auch die Freigrenze in den Vereinen zur Finanzierung ihrer Arbeit von 35 000 auf 45 000 Euro jährlich erhöht werden. Und noch eine wichtige Erleichterung soll kommen: Spenden können bald bis zu 300 statt nur bis 200 Euro unbürokratisch per Kontoauszug bescheinigt werden.

Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle auch die hilfreiche Broschüre: Entlastungen für Verein und Ehrenamt 2020 (Bürokratieabbau, Bürokratievermeidung und bessere Rechtssetzung) des Landesregierung vom November 2020. Das PDF erhalten Sie hier: 201201_Entlastungskonzept_Verein_Ehrenamt_2020_StM

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