6 Landkreise erhöhen und 20 Landkreise senken die Kreisumlage im Jahr 2021

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat in der Pressemitteilung Nr. 108/2021 vom 4. Mai 2021 darüber informiert, dass 26 der 35 Landkreise die Kreisumlagehebesätze geändert haben. Die Kreisumlage ist die wesentliche Einnahmequelle für die Haushalte der Landkreise. Berechnet wird sie aus einem Hundersatz (Hebesatz) der Steuerkraftsumme der Gemeinden eines Landkreises. Die Steuerkraftsumme einer Gemeinde wird gebildet aus dem Grundsteueraufkommen (A+B), dem Gewerbesteueraufkommen, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, den Schlüsselzuweisungen und den Zuweisungen des Familienleistungsausgleiches, abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Die Steuerkraftsummen der Gemeinden finden Sie auf den Seiten des StaLa unter „Kommunaler Finanzausgleich – Steuerkraftmesszahl und Steuerkraftsumme 2014 – 2021„.

Lt. Statistischem Landesamt können bei 16 Landkreisen Mehreinnahmen erwartet werden. Den höchsten Kreisumlagehebesatz erhebt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 34,97 % und den niedrigsten Hebensatz erhebt der Landkreis Biberach mit 24,0%. Die höchste Anhebung nahm der Landkreis Freudenstadt mit 1,7 Prozentpunkten vor. Der Landkreis Rottweil verringendert dagegen seinen Hebesatz um 3 Prozentpunkte auf 26,50%. Die Aufgaben der Landkreise reichen von der Abfallwirtschaft über Adoptionen, Altenhilfe, der sozialen Sicherung, der Unterbringung von Asylbewerbern bis zum ÖPNV oder dem Ausbau des beruflichen Schulwesens. Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten Ihres Landratsamtes oder des Landkreistages Baden-Württemberg.

Die ausführliche Pressemitteilung lesen Sie hier: StaLa_26 der 35 Landkreise haben 2021_erhöht

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