Der Koalitionsvertrag und die Kommunen Teil 1: Doppik, Digitalisierung und die Vorreiterrolle
„Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“ – so ist der Koalitionsvertrag von Bündnis 90/die Grünen und der CDU überschrieben. Grund genug für die Landesgeschäftsführung, den Vertrag in Etappen genauer unter die Lupe zu nehmen. Was hat die neue Regierung vor? Was steht in dem rund 160 Seiten umfassenden Werk? Jetzt-fuer-morgen_2021-2026
Der Gemeindetag BW hat in seiner Pressemitteilung vom 18.05.2021 auf jeden Fall gleich eine Warnung vor Eingriffen in die Kommunale Selbstverwaltung kundgetan. Die Transformation der Wirtschaft, der digitale Wandel und der Klimawandel könnten nur gemeinsam, d.h. Land und Kommunen, erfolgreich umgesetzt werden, so deren Präsident Steffen Jäger. Ihn interessiert auch, wie die neue Landesregierung die gesamten, geplanten Maßnahmen Klimaschutz, Digitalisierung und Wohnraumversorgung zu bezahlen gedenkt. Mehr Ansprüche, mehr Rechte, mehr Leistung dürften nicht versprochen werden, ohne die finanziellen Möglichkeiten gezielt im Blick zu haben, so Jäger. Doch daran möchte das Land arbeiten: „Wir prüfen die Einführung der Doppik im Land. In einem ersten Schritt erstellen wir eine Ergebnisrechnung. Mit ihrer Hilfe lässt sich neben der Vermögenslage, … auch die Ertragslage des Landes transparent darstellen“ (Seite 15). Den Kommunen wurde in § 64 Abs. 2 GemHVO die Einführung der Doppik (Ressourcenverbrauch, Erwirtschaftung der Abschreibungen, Haushaltsausgleich, … ) ab dem Haushaltsjahr 2020 verbindlich vorgeschrieben.
Interessant ist auch das Bekenntnis der grün-schwarzen Koalition gleich auf den ersten Seiten des Vertrages für eine „moderne lösungsorientiert denkende Verwaltung, bei der Verbindlichkeit, Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vordergrund stehen (Seite 19)“. Weniger Bürokratie durch Digitalisierung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter entlasten. Wo soll das stattfinden? Hoffentlich auch in der Landesverwaltung. Auf Seite 20 des Koalitionsvertrages finden wir eine Antwort: „Kommunen müssen digitale Vorreiter werden“. Wir sind der Meinung, dass Kommunen bereits digitale Vorreiter sind. Hier lohnt ein Blick in unsere Rathäuser oder auf die Seiten von Gemeindetag und Städtetag. Im Miteinander liegt die Lösung! Städte und Gemeinden sind gerne Vorreiter, wenn auch das Land die Initiativen samt E-Goverment-Infrastruktur unterstützt und fördert.
In Kürze folgt Teil 2 unserer Betrachtung des Koalitionsvertrages mit dem Themenschwerpunkt: „Klima- und Naturschutz„. Dem schließen sich folgende weitere Bereiche an: Teil 3: Wirtschaft und zukunftsfähiger Handel, Teil 4: Bildung und Schule, Teil 5: Wahlrecht, lebenswerte Städte und Gemeinden, Teil 6: Ländlicher Raum sowie Teil 7: Bauen und Wohnen.