Koalitionsvertrag Teil 4: Was sich ändern soll: Landtagswahlrecht, Kommunalwahlrecht, Bürgermeister-Wahlrecht, IKZ-Experimentierklausel, …

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich viel vorgenommen. Im Bereich „Inneres und Verfassung“ stehen wichtige Rechts- und Gesetzesänderungen und Überprüfungstatbestände auf der Agenda. Lesen Sie hier die wichtigsten Vorhaben der Landesregierung, die nicht nur kommunalrelevant, sondern auch allgemein von besonderer Bedeutung sind.

  1. Landtagswahlrecht: Zwei Stimmen und mit 16 Jahren!
    „Als eines der ersten Vorhaben werden wir das Landtagswahlrecht reformieren“, so steht es im Koalitionsvertrag auf Seite 94 zu lesen. Dazu soll ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste eingeführt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler soll zwei Stimmen erhalten, die Erststimme für das Direktmandat im Wahlkreis und die Zweitstimme für eine Landesliste. Analog zur Bundestagswahl bestimmt sich dann die Sitzverteilung im Landtag nach der Zweitstimme. Zudem soll das aktive Wahlrecht bei der Landtagswahl auf 16 Jahre abgesenkt werden.
  2. Kommunalwahlrecht: 16 Jahre passives Wahlrecht und Überprüfung des Auszählverfahrens
    Starke Kommunen sind das Fundament eines funktionierenden Gemeinwesens. Bei Kommunalwahlen ist das aktive Wahlalter bereits auf 16 Jahre abgesenkt worden, hier werden wir in einem nächsten Schritt nun auch das passive Wahlalter auf 16 Jahre absenken. So nachzulesen ebenfalls auf Seite 94. Die zunehmende Zersplitterung der Räte erschwert die Entscheidungsfindung und schränkt die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien ein. Deshalb plant die Koalition, dass die Gemeinderäte und Kreistage besser stabilisiert werden. Aus diesem Grund soll das Auszählverfahren bei Kommunalwahlen überprüft werden.
  3. Bürgermeister-Wahlrecht: Mindestalter 18 Jahre und ein Rückkehrrecht!
    Die Altersgrenzen für Kandidatinnen und Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen soll abgeschafft werden. Das Mindestalter soll in Zukunft 18 Jahre betragen und Altersobergrenzen wird es nicht mehr geben. Für Wahlen zu (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern soll eine echte Stichwahl im zweiten Wahlgang eingeführt werden. Um die Attraktivität des Bürgermeisteramts für Bewerberinnen und Bewerber allgemein und insbesondere in kleinen Gemeinden zu stärken, ist ein Rückkehrrecht für Landesbeamtinnen, Landesbeamte und Landesangestellte nach dem Ende ihrer Amtszeiten in einem kommunalen Wahlamt vorgesehen. Für Beamtinnen, Beamte und Angestellte der Kommunen werden Grün/Schwarz ein
    solches Rückkehrrecht gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden prüfen.
  4. Eine Experimentierklausel in der Gemeindeordnung für mehr kommunale Zusammenarbeit (IKZ)
    Die interkommunale Zusammenarbeit soll so gestärkt werden, dass auf kommunaler Ebene Maßnahmen gebündelt werden, um Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben freizumachen. Dafür soll eine Experimentierklausel in der Gemeindeordnung geschaffen werden, damit z.B. spezialisiertes Personal gemeindeübergreifend beschäftigt werden kann.
  5. Übertragung von Gremiensitzungen soll rechtssicherer werden
    Im Zuge der Pandemie wurde durch die Änderung der GemO die Durchführung von digitalen Sitzungen von Gemeinderäten, Kreistagen und Regionalversammlungen ermöglicht. Es zeigt sich aber, dass in der Praxis weiterhin rechtliche Unsicherheiten im Umgang damit bestehen. Nun ist geplant, die Voraussetzungen weiter abzusenken, um mögliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu beseitigen, das heißt insbesondere, die Einschränkungen des § 37a Absatz1 S. 2 der GemO abzubauen. So sollen dauerhafte und nicht auf Notlagen begrenzte gesetzliche Möglichkeiten geschaffen werden, um rechtssicher online und hybride Sitzungen von Gemeinderäten, Kreistagen und Regionalversammlungen durchzuführen und zu streamen (Seite 95 des Koalitionsvertrages).

Unsere Landesregierung hat sich viel vorgenommen und Mitte August 2021 eine erste 100 Tage Bilanz verkündet. Die Meinungen hierzu sind unterschiedlich ausgefallen. „Goldstandard bei Klimaschutz“ steht sicher ganz positiv auf der Habenseite der neuen Landesregierung. Beim Abbau der Bürokratie, der überfälligen Änderung des Wahlrechts ist noch nichts Wesentliches geschehen. Ob es das geplante Antidiskriminierungsgesetz (siehe Seite 10 im Koalitionsvertrag) nach Berliner Vorbild überhaupt braucht, darf man angesichts der aktuellen Herausforderungen wirklich in Frage stellen. Den Text des Koalitionsvertrages finden Sie hier: Jetzt-fuer-morgen_2021-2026

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: Landtag von Baden-Württemberg, 2019, fw

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