Mobilitätspass – Keine zusätzliche Steuer in Form einer Nahverkehrsabgabe

 

Wer bestellt soll auch bezahlen

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg will die Verkehrswende vorantreiben und im Sinne des Klimaschutzes bis 2030 eine Verdoppelung des öffentlichen Verkehrs, eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs in den Städten um 1/3 sowie einen Anteil klimaneutraler Kraftfahrzeuge von 33% erreichen. Darüber hinaus soll jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Deshalb sollen Rad- und Fußwege signifikant ausgebaut werden.

Um diese Ziele im Sinne einer Mobilitätsgarantie im ganzen Land zu erreichen, sind erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel sowohl im investiven Bereich als auch beim laufenden Betrieb des ÖPNV erforderlich. Deshalb bringt das Land den sogenannten Mobilitätspass ins Spiel, der auf kommunaler Ebene als Nahverkehrsabgabe erhoben werden soll.

Der Landesvorsitzende des Freie Wähler Landesverbands Baden-Württemberg, Bürgermeister Wolfgang Faißt, erklärt hierzu: „Der Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg unterstützt die Kommunalen Landesverbände (Gemeindetag BW, Städtetag BW und Landkreistag BW) mit ihrer Aussage, dass der Mobilitätspass für bestimmte Kommunen ein Instrument sein kann, um Zusatzangebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu realisieren.

Keinesfalls darf eine solche Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots herangezogen werden. Die vom Land flächendeckend beabsichtigte Mobilitätsgarantie stellt ein solches Grundangebot dar. Sie muss daher aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.“

Es ist Fakt, dass der ÖPNV in Teilen des Landes, so z.B. in der Region Stuttgart, insbesondere in den Hauptberufszeiten bereits heute einen Viertelstundentakt (=Mobilitätsgarantie in den Ballungsräumen) hat und in diesen Zeiten voll ausgelastet ist. Eine Verdoppelung dieser öffentlichen Verkehre innerhalb weniger Jahre ist unrealistisch. Darüber hinaus kann es nicht sein, dass den Kommunen zur Finanzierung des ÖPNV die Möglichkeit geboten werden soll, von den KFZ-Haltern einen „Mobilitätspass“ in einer Größenordnung zwischen 30 und 50 € je KFZ und Monat zu erheben.

„Für die Freien Wähler des Landesverbands Baden-Württemberg steht es außer Zweifel, dass auch im Bereich des Verkehrs deutlich mehr Klimaneutralität erreicht und die CO2 – Bilanz verbessert werden muss“, so der Landesvorsitzende Bürgermeister Wolfgang Faißt. Er fügt jedoch hinzu, dass auch hier das Konnexitätsprinzip gelten muss: „Wer bestellt, bezahlt!“

„Wenn das Land zur Erreichung der im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarten Klimaziele neue Standards vorgebe, ist es auch dessen Aufgabe, diese zu finanzieren und nicht die Kommunen als Geldeintreiber heranzuziehen“, ist der Landesvorsitzende der Freien Wähler Bürgermeister Wolfgang Faißt überzeugt. Er fügt hinzu, dass die Städte und Gemeinden längst mit großem Engagement Klimaschutzprojekte umsetzen und damit als Partner an der Seite von Bund und Land ihren Beitrag leisten.

Hinzu kommt ganz aktuell die Inflationsrate in Rekordhöhe in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens. „Eine zunehmende Zahl der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben Probleme, finanziell über die Runden zu kommen, und dann kommt die Forderung nach einer zusätzlichen ÖPNV-Abgabe, die noch dazu von den Kommunen erhoben werden soll, zu einer absoluten Unzeit“, so der Landesvorsitzende.

Bund und Land vereinnahmen die für eine Verkehrswende auf dem Weg zur Klimaneutralität erforderlichen finanziellen Mittel angesichts der immensen Kostensteigerungen im Energiesektor und in allen Bereichen des täglichen Lebens durch die damit verbundenen Steuermehreinnahmen bereits seit längerem. Diese Mehreinnahmen werden weiterhin zumindest teilweise erhalten bleiben – sie müssen nur konsequenter Weise an der richtigen Stelle investiert werden.

 

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