Landesvorsitzender Wolfgang Faißt zur Migrationsdebatte zwischen Bund und Ländern

Bürgermeister Faißt begrüßt die ersten Ansätze und schließt sich inhaltlich der Einschätzung des Gemeindetags Baden-Württemberg zu den Beschlüssen des Migrationsgipfels von Bundeskanzler Olaf Scholz und den 16 Ministerpräsidenten und –präsidentinnen an: „Es ist zu begrüßen, dass sich Bund und Länder in der Nacht von Montag auf Dienstag zu einem gemeinsamen Beschluss durchgerungen haben, der in die richtige Richtung geht. Allerdings ist fraglich, ob die dringend und vor allem auch schnell erforderliche Begrenzung der irregulären Migration damit geschafft wird. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist es mit Blick auf die schon eingetretene deutliche Überlastung dringend erforderlich, dass nur diejenigen Flüchtlinge in der kommunalen Anschlussunterbringung ankommen, die ein Bleiberecht haben. Eine Verfahrensdauer von drei bzw. sechs Monaten ist dabei leider nicht hilfreich.“

Asylbewerber sollen künftig statt nach 18 erst nach 36 Monaten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die reguläre Sozialhilfe kommen, was zur finanziellen Entlastung der Kommunen beitragen kann. „Diese gegenüber bisher ab dem 19. Monat geringeren Asylbewerberleistungen sind sicher wichtig, damit sich Deutschland dem europäischen Leistungsdurchschnitt nähert und damit an Zielattraktivität verliert. Auch die geplante Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte ist anstelle von Bargeldauszahlungen dann zielführend, wenn sie eine unbürokratische Lösung bieten kann. Zusätzlicher Bürokratismus ist in den Städten und Gemeinden nicht mehr leistbar. Deshalb bin ich sehr gespannt, welche Ergebnisse die zu bildende Kommission erarbeiten wird, und wie lange dies dauern wird“ so Bürgermeister Faißt.

Den Einstieg in ein „atmendes System“ für die Finanzierung Unterbringungs- und Betreuungskosten (auch in den Kitas und Schulen) durch eine Kostenbeteiligung des Bundes und einer Pro-Kopf-Erstattung geht laut Bürgermeister Faißt ebenfalls in die richtige Richtung, allerdings sei man noch deutlich entfernt von den ursprünglichen Forderungen: „die Kostenerstattung bleibt ca. 30% unter dem Maß, das die Länder als angemessen errechnet haben. Damit werden die Kosten, die bei uns an der kommunalen Basis entstehen bei weitem nicht gedeckt werden – und das kann in diesem Bereich einer klar staatlichen Aufgabe nicht so bleiben. Mindestens muss eine solche Kostenerstattung direkt in Verbindung mit einer Begrenzungsstrategie für die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge stehen.“

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