Neues Angebot für unsere Mitglieder: Vereinshaftpflicht- und Unfallversicherung ab dem 01.01.2014

Immer wieder wurden wir in den vergangenen Monaten von unseren Mitgliedern gefragt, ob es z. B.

  • für Mitgliederversammlungen,
  • Freie Wähler Vereinsfeste
  • Sitzungen von Gremien der Freie Wähler,
  • Podiumsdiskussionen oder
  • Wahlkampfveranstaltungen (Aufstellen von Plakaten, Informationsstände)

ein Versicherungsschutz-Angebot von unserem Landesverband geben würde. Der Landesvorstand hat sich darauf mit der Sache befasst und einen Sammelversicherungsvertrag mit der Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV) und der Badischen Versicherung (BGV) AG abgeschlossen. In unserem aktuellen Rundschreiben Nr. 6 informieren wir ausführlich über das neue, kostengünstige Angebot, das u. a. Vorstände, Vereinsmitglieder, Vereinsmitarbeiter, … in den Versicherungsschutz einschließt. Für die anstehenden Veranstaltungen und Aktionen zur Kommunalwahlen 2014 kommt dieses Angebot genau richtig .

Mit dem Angebot einer Unfallversicherung sind Vorstände, Vereinsmitglieder oder Vereinsangestellte „bei den Betätigungen für den versicherten Orts- oder Kreisverein“ abgesichert. Unfälle auf den direkten Wegen zu und von der versicherten Tätigkeit sind eingeschlossen. Bei beiden Versicherungen ist Voraussetzung, dass es sich um einen e. V.  handelt und dass Sie uns die Mitglieder einzeln benennen, die vom Versicherungsschutz erfasst werden sollten. Hier können Sie das Freie Wähler_Merkblatt zu den Sammelversicherungsverträgen WGV BGV lesen und weitere Details zu dem Angebot erfahren. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle in Stuttgart. Wir leiten Ihr Anliegen an die WGV Hauptverwaltung weiter oder nennen Ihnen den dafür zuständigen Versicherungsexperten.

Wichtig: Wer den günstigen Versicherungsschutz vom 01.01.2014 – 31.12.2014 in Anspruch nehmen möchte, muss sich bis zum 30.11.2013 dafür entschieden und den entsprechenden Beitrag an den Landesverband entrichtet haben.

Termine