Evaluierung der Gemeindeordnung (GemO) abgeschlossen; Fazit der Gutachter: Kein Anpassungsbedarf!

I. Folgende Informationen/Erkenntnisse des Berichtes (s.u.) finden wir bemerkenswert:

  1. Von 1.101 Städten und Gemeinden haben 635 geantwortet. Von 35 Landkreisen haben 21 geantwortet (S. 7).
  2. Stärkstes Feedback kam von 220 Gemeinden in der Größenklasse: 2.000 EW – 5.000 EW (S. 11).
  3. Themen von Einwohnerversammlungen waren: Infrastruktur, Bau- und Flächenplanung sowie Stadtgestaltung (S. 17).
  4. Die Erweiterung des Themenspektrums für Bürgerentscheide (Aufstellungsbeschluss) hat nicht zu einem signifikanten Anstieg von Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden geführt“ (S. 93). Und interessant ist auch die Antwort auf die Frage: Haben die Bürgerentscheide dazu geführt, dass eine Befriedungswirkung in der Bevölkerung eingetreten ist? Lesen Sie hierzu: S. 35ff.
  5. Die gesetzliche Verankerung der Fraktionen in § 32a GemO hat nur geringe Auswirkungen gezeigt. Nur ganz wenige Gemeinden haben seit 2015 Fraktionen neu gegründet (S. 96). Und die meisten Gemeinden stellen den Fraktionen keine Mittel zur Verfügung (S. 60).  Lesen Sie mehr – auch zu den Veröffentlichungen der Fraktionen im Amtsblatt – auf S. 64, 65 und 96.
  6. „Nichteinmal die Hälfte der baden-württembergischen Gemeinden nutzt ein elektronisches Ratssystem“ (S. 97). Auf die Umfrage bezogen: Von den 629 Gemeinden, die die Frage beantwortet haben, ist bei 292 ein solches System vorhanden.
  7. Die Einhaltung der 7-Tages-Frist hat etwa bei der Hälfte der Gemeinden eine Umstellung der Sitzungsplanung erforderlich gemacht (Bericht S. 97). Viele Gemeinden fühlen sich durch diese Regelung in ihrer Flexibilität stark eingeschränkt. Hier sieht der Bericht die „Möglichkeit zur Anpassung„, dass z.B. die Gemeinderäte generell auf die Einhaltung der Frist verzichten können, wenn jeder Gemeinderat eine entsprechende Einwilligungserklärung unterzeichnet (S. 105)

II. Durch das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 14. Oktober 2015 sind die GemO und die LKrO neu gefasst worden. Damit waren u.a. folgende drei Neuregelungen/Ziele verbunden:

  1. Stärkung der Formen direkter Demokratie (Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, …) und Beteiligung (§ 41a GemO)
  2. Schaffung von mehr Transparenz (Veröffentlichungsregeln im Internet; § 41b GemO, Äußerung der Fraktionen im Amtsblatt; § 20 Abs. 3 GemO, Öffentlichkeit von Vorberatungen in den Ausschüssen; § 39 Abs. 5 GemO)
  3. Stärkung und Aufwertung der Gemeinderatsarbeit (Einführung der Fraktionen, Ausweitung der Minderheitenrechte, Einführung der 7-Tages-Frist)

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg hat uns Mitte April 2020 den Evaluationsbericht mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Lesen Sie hier den Bericht der Professoren Dr. Jürgen Fleckenstein (HöV Kehl) und Dr. Arne Pautsch (HVF Ludwigsburg) im Original: Evaluation_GemO_Abgabefassung_Stand_28.02.2020

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