1. Die 3 wichtigsten Aufgaben einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters:
Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister ist
- Vorsitzende/-r des Gemeinderates (sie/er leitet die Sitzung und hat Stimmrecht),
- Leiter/-in der Gemeindeverwaltung (er/sie bestimmt die Grundlinien der Verwaltung und erledigt Weisungsaufgaben sowie Geschäfte der laufenden Verwaltung) und ist
- Erster/-e Repräsentant/-in und gesetzlicher/-e Vertreter/-in der Gemeinde nach außen.
Diese 3 Funktionen/Aufgaben geben der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister in Baden-Württemberg ihre/seine besonders starke Stellung.
Hier finden Sie weitere Informationen über das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Und hier finden Sie eine interessante Studie des Statistischen Landesamtes BW aus dem Jahr 2017 (2/2017) über Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg von 2010 bis 2015: Bürgermeisterwahlen_in_BW_2015
2. Die Arbeitszeit einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters:
Die Arbeitszeit beträgt bei einer Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern ca. 60 h / W. (inkl. Wochenend- und Abendtermine). Die Arbeitszeit ist nach unserer Erfahrung in etwa folgendermaßen aufgeteilt:
- Gemeinderats- und Gremienarbeit 15% (Sitzungsvorbereitung, Sitzung von Gemeinderat und Ausschüssen, Nachsitzung, Nachbereitung, Vororttermine, Klausuren mit den Gemeinderäten),
- Repräsentation 25% (Sprech- und Fragestunden, Veranstaltungen und Festbesuche, Jubilarbesuche, Pressearbeit, Ehrenamt, Vereinsarbeit und Stiftungsarbeit, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenämter und Schirmherrschaften, Verbandsarbeit wie Arbeit in verschiedenen Zweckverbänden und Bürgermeistertreffen) und
- Verwaltungstätigkeiten 60%.