Koalitionsvertrag Teil 3: „Sieben Versprechen für einen zukunftsfähigen Innenstadthandel“

„Den Handel zukunftsfähig aufstellen“, so lautet eine Überschrift in Teil 3 des Koalitionsvertrages (Seite 43ff). Gut ist, dass die Bedeutung des Einzelhandels in den Städten und Gemeinden von der Landesregierung als wertvoller Nahversorger, Stadtentwicklungsmotor  Beschäftigungs- und Erlebnisträger geschätzt wird. Auf der anderen Seite werden auch die großen Herausforderungen gesehen, die die Digitalisierung, Amazon und Co. mitsichbringen. Was verspricht uns die grün-schwarze Regierung dazu in ihrem Koalitionsvertrag? Wie möchte die neue Landesregierung dem geplagten Innenstadthandel helfen?

  1. Die Initiative Handel 2030 wird neu ausgerichtet und dabei verstärkt auf Digitalisierung, Strategie, Personal und Nachhaltigkeit gesetzt. Innenstadtberater/-innen sollen unterstützen. Lesen Sie den Abschlussbericht: Abschlussbericht_Handel_2030
  2. Der Einzelhandel soll beim Aufbau von lokalen, regionalen digitalen Plattformen unterstützt werden (Multi-Channel-Konzepte).
  3. Die Fördermöglichkeiten für Online-Marktplätze sollen landesweit ausgedeht werden.
  4. Modellregionen sollen gefördert werden, die umweltfreundliche Logistikkonzepte für den Einzelhandel und das Handwerk entwickeln.
  5. Ein Neustart-Programm soll aufgelegt werden, in dem Best-Practice-Lösungen für die Innenstadt der Zukunft entwickelt werden. Handel, Gastronomie, Hotellerie, Tourismus, Kultur, Sport, Event und Erlebnis sollen noch besser vernetzt werden.
  6. Ein Rat mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaftsberatung und Unternehmen soll zum Thema „Zukunft des Handels“ einberufen werden.
  7. Die Entwicklung der Innenstädte zu attraktiven Veranstaltungsorten und Räumen für Aufenthalts- und Freizeitgestaltung soll durch die Förderung von lokalen Formaten unterstützt werden.

Und zu guter Letzt will die neue Landesregierung auch die Wettbewerbsnachteile des Einzelhandels (z.B. kostenfreie Retouren) gegenüber dem Onlinehandel identifizieren und durch eine Bundesratsinitiative auf gleiche Wettbewerbsbedingungen hinwirken. Ja – unsere Landesregierung hat sich viel vorgenommen – im neuen Koalitionsvertrag. Auf den Uhren unserer Marktplätze in den Innenstädte steht es 5 vor 12! Was gilt es jetzt zu tun: Dranbleiben an den Abgeordneten, Staatssektretären und Ministern und immer wieder nachfragen, was von Punkt 1 – 7 umgesetzt wurde. Besonders im Fokus stehen folgende Ministerien:

  1. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus – unser erster Ansprechpartner
  2. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen
  3. Das Staatsministerium – das Haus des Ministerpräsidenten

Fragen Sie auch bei Ihrem gewählten/ihrer gewählten Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg nach. Auf der anderen Seite müssen wie der Handel auch die Städte und Gemeinden ihre originären Aufgaben erledigen, wie z.B.: Stadtentwicklung, Stadtplanung, Freiraumgestaltung, Green-City, Stadtmöblierung, Mobilitäts- und Parkraumkonzepte für die Innenstadt und gute Leute mit noch besseren Ideen für’s Stadtmarketing einstellen und Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Foto: Stuttgart – Innenstadt; Rechte FW

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