Residenzpflicht/Wohnort/Familienfreundlichkeit

Muss ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin in der Gemeinde wohnen, in der er/sie amtiert?

Nein, rechtlich gibt es dafür keine Vorgaben. Es gibt diese sog. Residenzpflicht in der Gemeindeordnung nicht.

In der einschlägigen Literatur wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin „Einer/Eine“ von uns in der Kommune sein oder werden soll. Deshalb empfehlen wir allen ernsthaften Kandidatinnen und Kandidaten den Umzug an den Wahlort ins Auge zu fassen. Wer dies nicht in Betracht zieht, sollte dafür gute und nachvollziehbare Gründe haben.

 

Familienfreundlichkeit des Berufes „Bürgermeister“

Hierzu ist eine interessante Arbeit auf der Homepage der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl mit folgendem Titel erschienen:

Warum wird der Beruf der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters von potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten als „familienfeindlich“ wahrgenommen mit der Folge, dass scheinbar immer weniger qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten, insbesondere wenige Frauen, sich bewerben?
Empirisches Fachprojekt von Studierenden der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl 2013 / 2014

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